Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 95172 times)

Schokobon

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #120 am: 14.09.2022 23:39 »
Kindergeld wird auf den Leistungsanspruch angerechnet wohingegen man es auf das Arbeitsentgelt on top erhält.
Ist in der Berechnung oben irgendwie falsch glaub ich

Bastel

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #121 am: 15.09.2022 06:33 »
Kindergeld wird auf den Leistungsanspruch angerechnet wohingegen man es auf das Arbeitsentgelt on top erhält.
Ist in der Berechnung oben irgendwie falsch glaub ich

Nein, Kindergeld hat er richtigerweise nicht berücksichtigt.

Bastel

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #122 am: 15.09.2022 06:42 »
Eine E9c Stufe 3 würde schon reichen und da ist die Jahressonderzahlung noch nicht berücksichtigt.

Die JSZ kann man dann für die GEZ, KITA und ggf. Schulausflüge verwenden. Ob das reicht?

Das muss ich mal unseren E6ern erzählen. Anstatt jeden morgen um sechs aufzustehen, sollten sie sich lieber paaren und zuhause bleiben.


WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #123 am: 15.09.2022 06:50 »
Die höhe des Bürgergeldes ist doch nicht das Problem.
Das Problem ist doch, dass wenn man arbeiten geht, der GAP verschwindet niedrig ist, wenn man Aufstocker ist.
Wenn man da 50% Freibetrag hätte oder min 500€ mehr Netto oder so was, dann würden zwar locker die hälfte der Menschen mit 2-3 Kinder Bürgergeld beziehen, aber so what…. ???

Kaiser80

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #124 am: 15.09.2022 07:30 »

Bürgergeld

Kind bis  5:    318
Kind bis 13:   348
Kind  bis 17 : 420

Ich bin nicht so 100 %im Thema, mich interressiert dennoch, warum im Steuerrecht bspw. der Kinderfreibetrag bzw das Aquivaalänt Kindergeld mit zunehmenden Alter des Kindes nicht ansteigt, im Leistungsbezug allerdings schon. Das is doch bar jeder Logik oder kann mir einer vom Fach den Grund erklären??

yamato

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #125 am: 15.09.2022 07:42 »
Die Regelsatzerhöhungen sind nicht das Problem, die wären sowieso gekommen ggf. etwas später.
Aber dass man z.B. bei der Mietübernahme in den ersten zwei Jahren keine Grenze eingezogen hat, ist eine Unverschämtheit.
Da könnte jemand also eine Luxuswohnung für 4000 € als Alleinstehender 2 Jahre lang bezahlt bekommen obwohl er ja schon vorher mindestens 1 Jahr (AlG1 Bezug) Zeit hatte umzuziehen.
Weiterhin kann er ein Vermögen von 60.000 € plus KFZ (ohne Einschränkung) plus Riestervertrag plus sonstige private Altersvorsorge haben.
Sollte er nicht zur Miete sondern im Eigentum wohnen kann das ein Haus bis 140 qm oder eine Wohnung bis 130 qm sein ohne das es als Vermögen angerechnet wird.  In Düsseldorf wäre so ein Haus durchschnittlich 730000 € wert, in Berlin  826000 €. (Das sind die Durchschnittswerte in diesen Orten nicht die Spitzenwerte).
Bei den Eigentumswohnungen/Häusern gilt dies übrigends dauerhaft, d.h. die müssen auch nach 2 Jahren dort nicht ausziehen.

Ist halt die Frage ob es dem Handwerker mit 1900 € Netto in der 1 1/2 Zimmer Wohnung  zuzumuten ist das mit seinen Steuern zu finanzieren.
Klar das sind Extremfälle aber wahrscheinlich muss erst wieder ein Florida Rolf oder jetzt dann ein Dahlem Mohammed kommen bis der Politik auffällt was für blöde Gesetze sie macht

Kaiser80

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #126 am: 15.09.2022 07:47 »
Tja, das steht wohl zu befürchten. Da wird demnächst ein Schindluder im ImmoBereich getrieben. Da wird der Staat schön übern Tisch gezogen...

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #127 am: 15.09.2022 08:17 »
Tja, das steht wohl zu befürchten. Da wird demnächst ein Schindluder im ImmoBereich getrieben. Da wird der Staat schön übern Tisch gezogen...
Allerdings, da werden einzelne Zimmer für 900€ vermietet, weil Staat zahlt ja.
zum Kotzen.
Und wenn einer alleine in einer 3 Zimmer Bude wohnt, dann kann er untervermieten, basta!

Brennholzverleiher

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #128 am: 15.09.2022 08:17 »
Kann mir einer erklären, warum in den Beispielrechnungen, wie z. B. im Beitrag #2, immer zwei Leistungsempfänger (plus Kinder!) nur einem Lohn-/Gehaltsempfänger gegenübergestellt werden? Das verzerrt doch total.

Und bei aller Sanktionsgeilheit und Kritik gegenüber dem nicht-arbeitenden Teil der Bevölkerung: Seid froh dass die so eine Art soziale Hängematte haben. Andernfalls gängen die auf die Straße und wir hätten ganz schnell Verhältnisse wie in den USA oder vielleicht sogar Südamerika (Stichwort Kriminialität!). Begegnet werden muss der Migration in unsere Sozialsysteme aber nicht das Sozialsystem selbst.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #129 am: 15.09.2022 08:23 »
Und bei aller Sanktionsgeilheit und Kritik gegenüber dem nicht-arbeitenden Teil der Bevölkerung: Seid froh dass die so eine Art soziale Hängematte haben. Andernfalls gängen die auf die Straße und wir hätten ganz schnell Verhältnisse wie in den USA oder vielleicht sogar Südamerika (Stichwort Kriminialität!). Begegnet werden muss der Migration in unsere Sozialsysteme aber nicht das Sozialsystem selbst.
Wohl war, und man vergisst ja, dass ein großteils der Bezieher nicht die Aktiv Arbeitsunwilligen sind, sondern Alleinerzieher, Kranke, Verwirrte, ...

Bastel

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #130 am: 15.09.2022 08:50 »
Kann mir einer erklären, warum in den Beispielrechnungen, wie z. B. im Beitrag #2, immer zwei Leistungsempfänger (plus Kinder!) nur einem Lohn-/Gehaltsempfänger gegenübergestellt werden? Das verzerrt doch total.

Nein, weil im Bedarfsfall der Partner für den anderen aufkommen muss. Einer 3000€ Netto und der andere Hartzi ist nicht.

Keeper83

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #131 am: 15.09.2022 09:18 »
NZZ
q.e.d.

Lächerlich. Sagt aber über dich sehr viel aus.

Brennholzverleiher

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #132 am: 15.09.2022 09:49 »
Kann mir einer erklären, warum in den Beispielrechnungen, wie z. B. im Beitrag #2, immer zwei Leistungsempfänger (plus Kinder!) nur einem Lohn-/Gehaltsempfänger gegenübergestellt werden? Das verzerrt doch total.

Nein, weil im Bedarfsfall der Partner für den anderen aufkommen muss. Einer 3000€ Netto und der andere Hartzi ist nicht.
Alles klar. Also ist die Quintessenz, dass wenn ein Partner zum Leistungsempfänger wird, der andere automatisch auch besser zum Leistungsempfänger werden sollte, anstatt dass sich der andere wieder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit sucht.

Bastel

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #133 am: 15.09.2022 09:49 »
Und bei aller Sanktionsgeilheit und Kritik gegenüber dem nicht-arbeitenden Teil der Bevölkerung: Seid froh dass die so eine Art soziale Hängematte haben. Andernfalls gängen die auf die Straße und wir hätten ganz schnell Verhältnisse wie in den USA oder vielleicht sogar Südamerika (Stichwort Kriminialität!). Begegnet werden muss der Migration in unsere Sozialsysteme aber nicht das Sozialsystem selbst.
Wohl war, und man vergisst ja, dass ein großteils der Bezieher nicht die Aktiv Arbeitsunwilligen sind, sondern Alleinerzieher, Kranke, Verwirrte, ...

Gibt es dazu Statistiken?

Bastel

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #134 am: 15.09.2022 09:55 »
Kann mir einer erklären, warum in den Beispielrechnungen, wie z. B. im Beitrag #2, immer zwei Leistungsempfänger (plus Kinder!) nur einem Lohn-/Gehaltsempfänger gegenübergestellt werden? Das verzerrt doch total.

Nein, weil im Bedarfsfall der Partner für den anderen aufkommen muss. Einer 3000€ Netto und der andere Hartzi ist nicht.
Alles klar. Also ist die Quintessenz, dass wenn ein Partner zum Leistungsempfänger wird, der andere automatisch auch besser zum Leistungsempfänger werden sollte, anstatt dass sich der andere wieder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit sucht.

Der Partner wird kein Leistungsempfänger, weil er ja vom verdienenden Partner gefüttert wird.