Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 97473 times)

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #405 am: 12.10.2022 06:49 »
Zitat
Das ist halt eine falsche Darstellung der Realität und damit Unsinn oder Missverständlich ausgedrückt.
Wenn du geschrieben hättest: Mein Kind wollte einen Studiengang studieren, der Zulassungsbeschränkt ist (war) und wegen ihrer dafür nicht ausreichende Note konnte sie sich nicht direkt sich einschreiben und weder über Wartezeit, noch über anderen Wege war ihr Möglich diesen Studiengang einschlagen können, dann gebe ich dir Recht.

Zitat
Und wenn du direkt daran anschliessend schreibst:
Zitat
Es hat nun nicht studiert, wurde mit goldenen Händen in einem Ausbildungsbetrieb aufgenommen, wurde hervorragend behandelt, gefördert, hat die Ausbildung mit sehr gut abgeschlossen, danach eine Aufbauausbildung gemacht, den Ausbilder-Schein und verdient nun in der IT-Branche
Dann impliziert es ja, dass sie im technischen IT Bereich studieren wollte oder zumindest behaupte ich : Sie hätte auf alle Fälle Informatik studieren könne, wenn sie gewollt hätte auch mit nem 2er Abi!
Das ist nun mal ein Fakt und darum ging es mir in dieser Diskussion.

Aber ich persönlich freue mich, wenn wir mehr gute nichtstudierte Informatiker haben, die das Informatik Handwerk können.


Du kannst das gerne so lesen, aber meine Erfahrungen sind meine Erfahrungen bzw. die Erfahrungen meines Kindes, und nur weil du bzw. einige Andere hier es anders sehen, entspricht es nicht der tatsächlichen Realität, die wir in unserer Stadt erlebt haben.

Richtig lesen hilft. Ich habe nie von einem Informatikstudium geschrieben, oder dass mein Kind das studieren wollte. Ich habe geschrieben, dass es nach der Ausbildung nun in der IT-Branche arbeitet und gutes Geld verdient. Da müsste dir und den Anderen klar sein, dass es dort noch andere Berufsbereiche gibt, wie in jeder anderen Branche halt auch.

Von daher, richtig lesen, freundlich schreiben, dann klappt es auch mit einer wertschätzenden Kommunikation.
Das mit dem richtig lesen zeigst du ja krass selber.
Ich habe geschrieben, dass dein Text das impliziert.
Also richtig und verständlich schreiben deinerseits würde helfen.
Und dann zeigt ja deine Aussage wiederum, dass du sicherlich eine Erfahrung gemacht hast, dass dein Kind in in eurer Stadt was erlebt hat.
Da hast du natürlich recht, viele werden nicht in ihrer Stadt ihren gewünschten Studiengang studieren.
Aber schön das es einen anderen Weg gefundet hat, trotzdem muss man bei deinen Beschreibungen weiterhin davon ausgehen, dass es locker hätte studieren können, wenn es wirklich gewollt hätte.

Garfield

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #406 am: 12.10.2022 07:47 »
Zitat
Das ist halt eine falsche Darstellung der Realität und damit Unsinn oder Missverständlich ausgedrückt.
Wenn du geschrieben hättest: Mein Kind wollte einen Studiengang studieren, der Zulassungsbeschränkt ist (war) und wegen ihrer dafür nicht ausreichende Note konnte sie sich nicht direkt sich einschreiben und weder über Wartezeit, noch über anderen Wege war ihr Möglich diesen Studiengang einschlagen können, dann gebe ich dir Recht.

Zitat
Und wenn du direkt daran anschliessend schreibst:
Zitat
Es hat nun nicht studiert, wurde mit goldenen Händen in einem Ausbildungsbetrieb aufgenommen, wurde hervorragend behandelt, gefördert, hat die Ausbildung mit sehr gut abgeschlossen, danach eine Aufbauausbildung gemacht, den Ausbilder-Schein und verdient nun in der IT-Branche
Dann impliziert es ja, dass sie im technischen IT Bereich studieren wollte oder zumindest behaupte ich : Sie hätte auf alle Fälle Informatik studieren könne, wenn sie gewollt hätte auch mit nem 2er Abi!
Das ist nun mal ein Fakt und darum ging es mir in dieser Diskussion.

Aber ich persönlich freue mich, wenn wir mehr gute nichtstudierte Informatiker haben, die das Informatik Handwerk können.


Du kannst das gerne so lesen, aber meine Erfahrungen sind meine Erfahrungen bzw. die Erfahrungen meines Kindes, und nur weil du bzw. einige Andere hier es anders sehen, entspricht es nicht der tatsächlichen Realität, die wir in unserer Stadt erlebt haben.

Richtig lesen hilft. Ich habe nie von einem Informatikstudium geschrieben, oder dass mein Kind das studieren wollte. Ich habe geschrieben, dass es nach der Ausbildung nun in der IT-Branche arbeitet und gutes Geld verdient. Da müsste dir und den Anderen klar sein, dass es dort noch andere Berufsbereiche gibt, wie in jeder anderen Branche halt auch.

Von daher, richtig lesen, freundlich schreiben, dann klappt es auch mit einer wertschätzenden Kommunikation.

Dein kind hat sich also auf genau einen Studiengang in genau einer Stadt beworben. Und weil das nicht klappt macht man dann ne Ausbildung und behauptet man habe trotz 1.0 Abi keinen Studieplatz bekommen. Wow.

skiveren

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #407 am: 14.10.2022 22:10 »
Der Bundesrechnungshof kritisiert das Bürgergeld scharf:
In der 2 jährigen Karenzzeit werden überhöhte Wohnungsgrößen und Vermögen überhaupt nicht berücksichtigt..und stattdessen werden Wohnung und Heizkosten vom Staat weiterbezahlt..
Das Schonvermögen wird weiter erhöht.
Eine Familie mit 2 Kindern und 150 000 Euro auf der Bank erhält weiterhin staatliche Unterstützung..
500 leitende Mitarbeiter der Jobcenter in Deutschland sehen mit Sorge den Wegfall von Sanktionen, der könne den Missbrauch staatlicher Leistungen weiter erhöhen..
Die Balkanroute und Serbien...lachen sich schlapp..
« Last Edit: 15.10.2022 03:03 von Admin2 »

Brownyy

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #408 am: 19.10.2022 18:02 »
Auch das wurde ja von Politikern bereits angesprochen. Und dafür haben sie Shitstorm geerntet. Vornehmlich von Leuten, die noch nie eine Ausländerbehörde, Jobcenter oder Sozialämter von innen gesehen haben, oder mit den Mitarbeitern dort gesprochen haben. Das muss man auch nicht erwarten. Man kann aber erwarten, dass man dann die Güllegrube im Gesicht geschlossen hält.

yamato

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #409 am: 20.10.2022 06:37 »
Die Balkanroute ist ja nicht mal das Problem. Die hätten auch vorher Leistungen bekommen, da sie in der Regel weder Vermögen, noch Auto noch Immobilien hier haben.
Aber der Clansprössling muß ja beim Bürgergeld nicht mal mehr bescheissen.
Auto, egal wie teuer darf er weiter fahren, eigenes Haus im Wannsee bis 140 qm, egal wie wertvoll, darf er weiter drin wohnen. Vermögen von mindestens 60000 € (ohne Altersvorsorge) oder mehr je nach BG Größe darf er behalten.
Der einfache Handwerker mit 2000 € netto und einer kleinen 1-Zimmerwohnung finanziert dann dessen Leben.

Da sehe ich den angeblichen "Solidaritätsgedanken" unseres Sozialsystem ad absurdum geführt.

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #410 am: 20.10.2022 08:15 »
Obwohl ich die Kritik an der stark gestiegenen Privilegierung von Barvermögen im wesentlichen teile weise ich darauf hin, dass nach aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens die Sache mit dem „Auto, egal wie teuer“ aus dem Entwurf gestrichen wurde.

Jetzt heißt es wie bisher ein „angemessenes“ KFZ für jede erwerbsfähige Person, sodass die umfangreiche zum Thema vorliegende Rechtsprechung, was denn angemessen ist, weiter Bestand hat.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #411 am: 20.10.2022 08:30 »
Danke @Opa, wenigstens einer der sich auskennt!

was_guckst_du

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #412 am: 20.10.2022 08:45 »
...ging es hier nicht eigentlich um die Frage der Sinnhaftigkeit der geplanten "Vertrauenszeit"....also, dass über einen Zeitraum von X erst gar nicht geprüft wird, ob das Auto oder die Wohnung angemessen ist und die Kosten z.B für die Penthauswohnung trotzdem übernommen werden?...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #413 am: 20.10.2022 09:31 »
Obwohl ich die Kritik an der stark gestiegenen Privilegierung von Barvermögen im wesentlichen teile weise ich darauf hin, dass nach aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens die Sache mit dem „Auto, egal wie teuer“ aus dem Entwurf gestrichen wurde.

Jetzt heißt es wie bisher ein „angemessenes“ KFZ für jede erwerbsfähige Person, sodass die umfangreiche zum Thema vorliegende Rechtsprechung, was denn angemessen ist, weiter Bestand hat.

Solange es auf die Person des Beziehers zugelassen ist. Diese Streichung bringt insofern nix.  ;)

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #414 am: 20.10.2022 09:34 »
...ging es hier nicht eigentlich um die Frage der Sinnhaftigkeit der geplanten "Vertrauenszeit"....also, dass über einen Zeitraum von X erst gar nicht geprüft wird, ob das Auto oder die Wohnung angemessen ist und die Kosten z.B für die Penthauswohnung trotzdem übernommen werden?...

Ich überlege ernsthaft zu beantragen. Leider bin ich mit den Stunden noch nicht weit genug runter. Aber mit 19 Stunden, EG 10, Immobilienraten von 1000 € dürfte ich wohl aufstocken. Aber ich bin mir noch nicht sicher, für die Zeit der Karenz auf 10 Stunden runter? Das wäre eine Modell? Oder rechne ich da was nicht mit ein? Die Rentenbeiträge könnten das Problem sein...

yamato

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #415 am: 20.10.2022 10:03 »
Obwohl ich die Kritik an der stark gestiegenen Privilegierung von Barvermögen im wesentlichen teile weise ich darauf hin, dass nach aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens die Sache mit dem „Auto, egal wie teuer“ aus dem Entwurf gestrichen wurde.

Jetzt heißt es wie bisher ein „angemessenes“ KFZ für jede erwerbsfähige Person, sodass die umfangreiche zum Thema vorliegende Rechtsprechung, was denn angemessen ist, weiter Bestand hat.

Immerhin etwas, aber noch zu wenig.  Man sollte auch bei selbstbewohnten Immobilien eine Wertobergrenze setzen, meinetwegen orientiert am Wohnort. Denn selbst in München kann man nach Verkauf einer 800000 € teuren Wohnung lange zur Miete wohnen, bis man wieder AlG2 bedürftig ist.
Oder habe ich den Gesetzentwurf (den aktuellsten kenne ich noch nicht) da falsch verstanden

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #416 am: 20.10.2022 11:08 »
Es gibt bezüglich Wohnung einerseits Extrembeispiele, andererseits aber auch den grundrechtlichen Schutz der Wohnung. Insofern ist es an enge Voraussetzungen geknüpft, den Anspruch auf Sozialleistungen von einem Umzug abhängig zu machen. Der weit überwiegende Teil der Leistungsberechtigten lebt in Mietwohnungen des unteren Wohnstandards. Zu den Wohnkosten und daraus resultierenden gezahlten Leistungen gibt es ausführliche Statistiken der BA, aus denen sich sehr genau ablesen lässt, dass wir über das preisgünstigste Wohnungsmarktsegment sprechen. Ist ja auch logisch, denn der Eigentümer der Penthousewohnung in bester Münchener Citylage wird in der Regel auch sonst über so viel Vermögen und Einkommen verfügen, dass er nicht mal annähernd in Richtung des Bürgergelds zu verorten ist.

Dennoch ist es natürlich bezogen auf eine Handvoll Extrembeispiele mehr als befremdlich, dass bei der Angemessenheitsprüfung von Wohneigentum der Marktwert der Immobilie (abzgl. Belastungen, Verwertungskosten und Kosten für die Beschaffung einer neuen Unterkunft) überhaupt keine Rolle spielt, sondern lediglich auf die Wohnfläche geschaut wird.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #417 am: 20.10.2022 11:12 »
Der grundsätzliche Schutz der Wohnung dürfte doch eher ein allgemeiner Wert sein als der Bezug auf eine spezielle Wohnung.

Und preisgünstig ist Mieten nebenbei eigentlich nie. Egal welches Mietniveau herrscht. E ;)

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #418 am: 20.10.2022 11:47 »
Man muss auch wissen, dass bei Wohneigentum das Jobcenter im Rahmen der KdU nur die Zinskosten, nicht jedoch die Tilgung übernimmt. Diese dürften bei den meisten aktuellen Darlehensverträgen erheblich unter der Netto-Kaltmiete einer vergleichbaren Wohnung liegen. Und wer seine Wohnung bereits abgezahlt hat, bekommt nur die Nebenkosten einschl. Heizenergie. Damit ist die Einkommensschwelle zur Bedürftigkeit deutlich höher als bei einem Mieter, weshalb Immobilienbesitzer auch mit geringem Einkommen tendenziell seltener anspruchsberechtigt werden können.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #419 am: 20.10.2022 12:07 »
Man muss auch wissen, dass bei Wohneigentum das Jobcenter im Rahmen der KdU nur die Zinskosten, nicht jedoch die Tilgung übernimmt.

Auch nicht in den ersten sechs Monaten, auch nicht in der Karenzzeit? Na, dann ist mein Modell ein halbes Jahr aufzustocken, wohl dahin. Hätte ich doch gemietet.  ;)