Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 97149 times)

Schokobon

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #420 am: 20.10.2022 17:04 »
Die Tilgung eines Immobiliendarlehens zahlt das Jobcenter nur, wenn sie nicht dem Antragsteller zugutekommt, sondern jemand anderem, der sowieso keine Geldprobleme hat. Nämlich dem Immobilienhai aus dem Ausland Vermieter.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #421 am: 20.10.2022 18:07 »
Die Tilgung eines Immobiliendarlehens zahlt das Jobcenter nur, wenn sie nicht dem Antragsteller zugutekommt, sondern jemand anderem, der sowieso keine Geldprobleme hat. Nämlich dem Immobilienhai aus dem Ausland Vermieter.

Jep, ich wollte seinerzeit meine eigene Wohnung vermieten und in eine andere zur Miete ziehen. Hätte ich das mal gemacht. ;D

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #422 am: 21.10.2022 07:55 »
Die Nettomieteinnahmen würden als Einkommen auf die Leistungen angerechnet.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #423 am: 21.10.2022 09:13 »
Die Nettomieteinnahmen würden als Einkommen auf die Leistungen angerechnet.

Das ist der zweite Schritt. Allein aus steuerlichen Gründen - ohne Transferleistungen - zu bedenken ist das Unfug. Daher habe ich es seinerzeit auch gelassen.

Aber ich möchte meine Eigentum sowieso verkaufen und als Mieter dann da rein, dann gehts  los!  ;) ;D

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #424 am: 21.10.2022 09:35 »
Jep, ich wollte seinerzeit meine eigene Wohnung vermieten und in eine andere zur Miete ziehen.
Also meintest du hier eigentlich „verkaufen“?

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #425 am: 21.10.2022 10:26 »
Jep, ich wollte seinerzeit meine eigene Wohnung vermieten und in eine andere zur Miete ziehen.
Also meintest du hier eigentlich „verkaufen“?

Nein, vermieten. Am neuen Ort gab es quasi keine Kaufimmobilien, daher hatte ich über Miete nachgedacht. Aber das ist steuerlich halt ganz schlecht.

yamato

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #426 am: 21.10.2022 13:57 »
Man muss auch wissen, dass bei Wohneigentum das Jobcenter im Rahmen der KdU nur die Zinskosten, nicht jedoch die Tilgung übernimmt. Diese dürften bei den meisten aktuellen Darlehensverträgen erheblich unter der Netto-Kaltmiete einer vergleichbaren Wohnung liegen. Und wer seine Wohnung bereits abgezahlt hat, bekommt nur die Nebenkosten einschl. Heizenergie. Damit ist die Einkommensschwelle zur Bedürftigkeit deutlich höher als bei einem Mieter, weshalb Immobilienbesitzer auch mit geringem Einkommen tendenziell seltener anspruchsberechtigt werden können.

Gab es nicht Urteile, die Jobcenter verpflichteten auch Tilgung, zumindest bis zur Höhe einer angemessenen vergleichbaren Miete zu übernehmen ? Also Zinsen plus anteilige Tilgung = angemessene Nettokaltmiete

Organisator

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #427 am: 21.10.2022 14:01 »
Man muss auch wissen, dass bei Wohneigentum das Jobcenter im Rahmen der KdU nur die Zinskosten, nicht jedoch die Tilgung übernimmt. Diese dürften bei den meisten aktuellen Darlehensverträgen erheblich unter der Netto-Kaltmiete einer vergleichbaren Wohnung liegen. Und wer seine Wohnung bereits abgezahlt hat, bekommt nur die Nebenkosten einschl. Heizenergie. Damit ist die Einkommensschwelle zur Bedürftigkeit deutlich höher als bei einem Mieter, weshalb Immobilienbesitzer auch mit geringem Einkommen tendenziell seltener anspruchsberechtigt werden können.

Gab es nicht Urteile, die Jobcenter verpflichteten auch Tilgung, zumindest bis zur Höhe einer angemessenen vergleichbaren Miete zu übernehmen ? Also Zinsen plus anteilige Tilgung = angemessene Nettokaltmiete
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Schuldenabbau für den Lebensunterhalt notwendig sein soll. Und um die Übernahme der für den Lebensunterhalt notwendigen Kosten geht es bei Alg2 / Sozialhilfe / Bürgergeld.

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #428 am: 21.10.2022 15:48 »
Wie von jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen, allerdings in sehr überschaubaren Grenzen. Das BSG hat die zahlreiche hierzu in 14 Jahren ergangene Rechtsprechung 2019 sehr schön zusammengefasst:

Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2019, B 14 AS 26/18 R

„Zu den - im Rahmen der Angemessenheit - anzuerkennenden Aufwendungen für die Unterkunft iS von § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II zählen bei Eigenheimen insbesondere die zu dessen Finanzierung geleisteten Schuldzinsen, dem Grundsatz nach jedoch nicht Tilgungsleistungen. Denn die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen weder der Vermögensbildung noch der Schuldentilgung dienen.

 Im Hinblick auf den im SGB II ausgeprägten Schutz des Grundbedürfnisses "Wohnen" sind aber in eng begrenzten Fällen Ausnahmen von diesem Grundsatz angezeigt, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen und dessen Erwerb außerhalb des Leistungsbezugs erfolgt ist.“

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #429 am: 21.10.2022 17:12 »
Ich könnte mir vorstellen, daß bei der Trennung eines Paares der verbliebenen Partner in der (zu großen) Immobilie wohnt mit den Darlehensraten. Soweit diese Person die Raten erbringt, könnten die vollen Darlehenskosten vollständig übernommen werden, solange alles mögliche gemacht wird, diese Raten nicht mehr entstehenen zu lassen (Kündigung, Scheidungsurteil, etc.)???
'
Oder hatte ich den Fall real schon?  ???

Kaiser80

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #430 am: 24.10.2022 19:51 »
Immerhin hat sich mit Hinblick auf das Bürgergeld das BMF dazu durchgerungen den steuerlichen Grundfreibetrag zu erhöhen. Der Grundfreibetrag soll wohl um 561 Euro auf 10.908 Euro steigen und der  steuerliche Kinderfreibetrag soll um 404 Euro auf 6024 Euro erhöht werden. Immerhin...

Bastel

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #431 am: 24.10.2022 20:34 »
Immerhin hat sich mit Hinblick auf das Bürgergeld das BMF dazu durchgerungen den steuerlichen Grundfreibetrag zu erhöhen. Der Grundfreibetrag soll wohl um 561 Euro auf 10.908 Euro steigen und der  steuerliche Kinderfreibetrag soll um 404 Euro auf 6024 Euro erhöht werden. Immerhin...

Das geht sicherlich nicht aufs Konto der Rot-Grünen Schmarotzer. Lindner hätte mal eine Anhebung auf 12.000 durchboxen müssen. Dann könnte man die Gelben auch mal wieder ernst nehmen.

yamato

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #432 am: 25.10.2022 06:45 »
Also wenns hochkommt hat man so vielleicht 140 € mehr im Jahr, der Bürgergeldempfänger hat aber ca.
600 € mehr im Jahr. Da sind wohl die Maßstäbe unserer Regierenden etwas verrutscht.
Es scheint einem fast so als würden die es anstreben immer mehr Menschen abhängig von staatlichen Leistungen zu machen anstatt dafür zu sorgen, dass den Arbeitenden einfach mehr ihres Lohnes bleibt.

MalZu

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #433 am: 25.10.2022 11:56 »
Also wenns hochkommt hat man so vielleicht 140 € mehr im Jahr, der Bürgergeldempfänger hat aber ca.
600 € mehr im Jahr. Da sind wohl die Maßstäbe unserer Regierenden etwas verrutscht.
Es scheint einem fast so als würden die es anstreben immer mehr Menschen abhängig von staatlichen Leistungen zu machen anstatt dafür zu sorgen, dass den Arbeitenden einfach mehr ihres Lohnes bleibt.

In der Tat! Diese Menschen wählen brav die Blockparteien! Sie sind nicht unbequem. Wählen nicht extrem!
 

FGL

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #434 am: 25.10.2022 13:16 »
Es scheint einem fast so als würden die es anstreben immer mehr Menschen abhängig von staatlichen Leistungen zu machen anstatt dafür zu sorgen, dass den Arbeitenden einfach mehr ihres Lohnes bleibt.
Exakt. Ich hege auch die Vermutung, dass die Bildungssysteme in den linken Sümpfen Berlin und Bremen mit Absicht so schlechte Ergebnisse liefern, um möglichst viele Wähler heranzuziehen, für die höhere und obliegenheitsärmere Tansferleistungen das zentrale Kriterium für die Wahlentscheidung sind.