Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 97196 times)

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #645 am: 09.11.2022 14:50 »
Zu meiner Zeit im Sozialhilfebereich wurde auch die Untervermietung zwingend gefordert, soweit die Parameter es hergaben. Gibt viele Möglichkeiten, wobei das dann entweder laufenden Einnahmen darstellen oder halt das Absenken des Bedarfs auf die Angemessenheit.

Das Grundbuch bietet auch noch Möglichkeiten.

Aber wie bereits hier erwähnt, im Regelfall hat man erst mal lange ALGI zur Verfügung.

Und beim Bürgergeld wird sich ja sowieso noch was ganz anderes ergeben.


Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #646 am: 09.11.2022 14:52 »
Das steuerpflichtig vererbte Vermögen pro Jahr hat sich in Deutschland zwischen 2010 und 2020 mal eben verdoppelt. 2020 waren es rund 50 Milliarden Euro, die vererbt wurden. Hinzu kamen 34 Milliarden, die steuerpflichtig verschenkt wurden. Also insgesamt in einem Jahr 84 Milliarden Euro, die von den Eigentümern zu Lebzeiten nicht benötigt wurden.

Daher hat es aus meiner Sicht durchaus eine Relevanz, wenn es um die Beurteilung der wirtschaftlichen Sicherheit im Alter geht.

Dass in der Grundsicherung beim Einkommen bis auf einen sehr überschaubaren Freibetrag jeder Cent penibel angerechnet wird, steht für mich in einem auffälligen Missverhältnis zu 6-stelligen Vermögensfreibeträgen.

Für mich hat Vermögen nicht den Zweck, es auf Deibel komm raus unangetastet zu lassen. Es dient als Sicherheit für schwierige Zeiten, in denen das Einkommen nicht mehr reicht. Und dann ist es gefälligst auch einzusetzen, bevor die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird.

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #647 am: 09.11.2022 14:54 »
Zu meiner Zeit im Sozialhilfebereich wurde auch die Untervermietung zwingend gefordert, soweit die Parameter es hergaben.
Das ist immer noch so.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #648 am: 09.11.2022 14:59 »
Die Lebensleistung würdigt man eher dadurch, dass in den 30 Jahren "Buckelei" mehr Netto vom Brutto überbleibt, aber man verteilt halt gerne hier im Lande. Möglicherweise wären dann schon so einige Privatier und müsste gar nicht mehr Sozialtransfer denken... ;)

Woher kommt eigentlich immer dieser Unsinn mit "Lebensleistung würdigen" ? Hallt da die Denke des 20.Jhr. nach das es (je nach politischen System) nach 40 Jahren mit warmen Worten eine goldene Uhr vom Frühstücksdirektor bzw. den Held der Arbeit vom Sekretär der Betriebsparteiorganisation gibt ?
"Mit Blick auf Menschen, die Wohneigentum besitzen, führte der FDP-Chef auf: „Wenn Menschen einen Schicksalsschlag haben und dann in den Bezug einer Sozialleistung kommen, dann müssen sie nicht alles, was sie über Jahre aufgebaut haben, sofort einsetzen.“ Das sei gerechter."

FGL

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #649 am: 09.11.2022 15:02 »
Die illegale Einwanderung nicht noch weiter zu unterstützen ist kein Fehler.
Dieses Problem müsste man politisch lösen, dass diese Form der Migration schlicht nicht mehr illegal ist.[/quote]
Nein, das muss man nicht. Sollte man auch definitiv nicht. Viel mehr sollten die Außengrenzen der Europäischen Union wirksam gegen illegalen Grenzübertritt geschützt und Anreize zur illegalen Einwanderung abgebaut werden.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #650 am: 09.11.2022 15:04 »

Für mich hat Vermögen nicht den Zweck, es auf Deibel komm raus unangetastet zu lassen. Es dient als Sicherheit für schwierige Zeiten, in denen das Einkommen nicht mehr reicht. Und dann ist es gefälligst auch einzusetzen, bevor die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird.

Da sind wir ja einer Meinung. Aber mir ging es doch nicht um die Höhe und Art der Versorgung im Alter sondern um den staatlichen Umgang hiermit. Da muss man mehr Planbarkeit haben, was sicher über Jahrzehnte schwierig ist.

Und ja, die Diskrepanzen sind hoch. Wobei z. B. 100.000 € als Jahreseinkommen im Elternunterhalt schon lange unangetastet bleiben. Alles etwas dekadent...

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #651 am: 09.11.2022 15:06 »
Das Standardrentenniveau ist in den 30 Jahren seit der Wiedervereinigung hingegen leicht, aber kontinuierlich gesunken von 55% (1990) auf 48,3% (2022). Stärkere Absenkungen erfolgten, seit die Herren Rürup und Riester versucht haben, eine staatlich geförderte Altersversicherung einzuführen.
Gibt es eigentlich Zahle darüber was insgesamt ausgezahlt wurde?
Da ja die meisten Menschen länger als früher diese niedrigere Rente erhalte, könnte ja am Ende für sie eine höhere "Rendite" dabei rumkommen.

Rumo1895

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #652 am: 09.11.2022 15:07 »
"Mit Blick auf Menschen, die Wohneigentum besitzen, führte der FDP-Chef auf: „Wenn Menschen einen Schicksalsschlag haben und dann in den Bezug einer Sozialleistung kommen, dann müssen sie nicht alles, was sie über Jahre aufgebaut haben, sofort einsetzen.“ Das sei gerechter."

Dafür gibt es ja entsprechende Regelungen, Schonvermögen etc., das wurde meine ich mich zu erinnern auch hier in Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht (1 BvL/12/20) hoch und runter dekliniert. Sofort ist da - gerade in Zusammenhang mit anderen Sozialleistungen/Lohnersatzleistungen wie ALG1 oder Krankengeld- vielleicht etwas überzeichnet.

Aber ja - unter Gerechtigkeit muss man (meiner Meinung zumindest nach)  nicht verstehen, dass ein einmal erreichter Lebensstandard nie wieder unterschritten werden darf. Diese Vorstellungen passen insofern gut zu einem FDP-Chef als das sie ja eher auf seine Zielklientel gemünzt sind - der Mensch mit unsteter Erwerbsbiographie und ohne Schulabschluss wird statistisch gesehen vermutlich eher selten über Wohneigentum verfügen. 

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #653 am: 09.11.2022 15:13 »
Und ja, die Diskrepanzen sind hoch. Wobei z. B. 100.000 € als Jahreseinkommen im Elternunterhalt schon lange unangetastet bleiben. Alles etwas dekadent...
Du meinst wir sollten wieder stärker als Familie in die Verantwortung genommen werden, wenn die Eltern sich in die Armut begeben, dann sollen die Kinder das zahlen.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #654 am: 09.11.2022 15:17 »
Du meinst wir sollten wieder stärker als Familie in die Verantwortung genommen werden, wenn die Eltern sich in die Armut begeben, dann sollen die Kinder das zahlen.

Das ist keine Meinung, das ist aktuelle Rechtslage.

Die 100.000 gelten beim Rückgriff auf die Kinder, wenn Sozialleistungen für die Eltern erbracht werden.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #655 am: 09.11.2022 15:22 »
Du meinst wir sollten wieder stärker als Familie in die Verantwortung genommen werden, wenn die Eltern sich in die Armut begeben, dann sollen die Kinder das zahlen.

Das ist keine Meinung, das ist aktuelle Rechtslage.

Die 100.000 gelten beim Rückgriff auf die Kinder, wenn Sozialleistungen für die Eltern erbracht werden.
Ja ist mir klar, wollte nur nachfragen, ob du die diese Grenze für zu hoch, zu niedrig oder angemessen ansiehst.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #656 am: 09.11.2022 15:24 »
Natürlich zu hoch.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #657 am: 09.11.2022 15:31 »
"Mit Blick auf Menschen, die Wohneigentum besitzen, führte der FDP-Chef auf: „Wenn Menschen einen Schicksalsschlag haben und dann in den Bezug einer Sozialleistung kommen, dann müssen sie nicht alles, was sie über Jahre aufgebaut haben, sofort einsetzen.“ Das sei gerechter."

Dafür gibt es ja entsprechende Regelungen, Schonvermögen etc., das wurde meine ich mich zu erinnern auch hier in Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht (1 BvL/12/20) hoch und runter dekliniert. Sofort ist da - gerade in Zusammenhang mit anderen Sozialleistungen/Lohnersatzleistungen wie ALG1 oder Krankengeld- vielleicht etwas überzeichnet.

Aber ja - unter Gerechtigkeit muss man (meiner Meinung zumindest nach)  nicht verstehen, dass ein einmal erreichter Lebensstandard nie wieder unterschritten werden darf. Diese Vorstellungen passen insofern gut zu einem FDP-Chef als das sie ja eher auf seine Zielklientel gemünzt sind - der Mensch mit unsteter Erwerbsbiographie und ohne Schulabschluss wird statistisch gesehen vermutlich eher selten über Wohneigentum verfügen.
Ganz deiner Meinung.
Und die anderen haben die Bude geerbt.

Ich bin auf meinem Post bzgl. Lebensleistung auch nur gekommen, weil es so schön platt war und dann noch vom Lindner kam.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #658 am: 09.11.2022 15:33 »
Natürlich zu hoch.
Welche Grenze wäre denn nicht zu hoch?
Warum sollen Eltern für ihre erwachsenen Kinder haften und umgekehrt?

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #659 am: 09.11.2022 15:34 »
§ 1601 BGB.

Selbstbehalt gegenüber Kindern: 1.180 €

Selbstbehalt gegenüber Eltern: 100.000 €

Man könnte sich vielleicht in der Mitte treffen.

Sorry Korrektur, bei Kindern sind das Monatswerte, also dann ca. 13.500 €...
« Last Edit: 09.11.2022 15:46 von BAT »