Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 97471 times)

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #660 am: 09.11.2022 15:39 »
Warum sollen nicht warum müssen.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #661 am: 09.11.2022 15:47 »
Warum sollen nicht warum müssen.

Du kannst ja das BGB ändern.

https://epetitionen.bundestag.de/

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #662 am: 09.11.2022 16:02 »
Warum sollen nicht warum müssen.

Du kannst ja das BGB ändern.

https://epetitionen.bundestag.de/
Ich weiß.

Und ist ja nicht notwendig, da ja das BGH entschieden hat, dass man keine spürbare und dauerhafte Senkung seiner Lebensverhältnisse hinnehmen muss.
Daher ja auch die 100T€ Grenze und die finde ich durchaus praktikabel und Gerichts entlastend.

Ging mir eher um die Philosophie die dahinter steckt.
So frei nach dem Motte Eltern suchen sich aus Eltern zu sein.
Kinder können nichts für Ihre Eltern, oder so.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #663 am: 09.11.2022 16:05 »

Ging mir eher um die Philosophie die dahinter steckt.
So frei nach dem Motte Eltern suchen sich aus Eltern zu sein.
Kinder können nichts für Ihre Eltern, oder so.

Eine berechtigte Frage, jedoch warum solle Installateur Möllering zwei Straßen weiter durch seine Steuerzahlungen dafür aufkommen?

Hugo Stieglitz

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #664 am: 09.11.2022 16:36 »
Warum sollen nicht warum müssen.

Du kannst ja das BGB ändern.

https://epetitionen.bundestag.de/
Ging mir eher um die Philosophie die dahinter steckt.
So frei nach dem Motte Eltern suchen sich aus Eltern zu sein.
Kinder können nichts für Ihre Eltern, oder so.
Subsidarität. Es soll derjenige für Lasten aufkommen, der am ehesten davon betroffen ist. Solidarität und Subsidarität sind beides Merkmale der Sozialen Marktwirtschaft.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #665 am: 09.11.2022 16:54 »
Nun ja, aber WDN hat schon recht, dass man dies für die Zukunft in Frage stellen kann.

Denn beim Rückgriff wegen stationärer Pflegeleistungen, wäre die Frage zu stellen, ob das Staatswesen die Personen nicht aus der direkten Pflegetätigkeit von Angehörigen mehr und mehr hinausnimmt durch die Rekrutierung als Arbeiterreserve. Es bleibt spannend.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #666 am: 09.11.2022 17:03 »

Ging mir eher um die Philosophie die dahinter steckt.
So frei nach dem Motte Eltern suchen sich aus Eltern zu sein.
Kinder können nichts für Ihre Eltern, oder so.

Eine berechtigte Frage, jedoch warum solle Installateur Möllering zwei Straßen weiter durch seine Steuerzahlungen dafür aufkommen?
Weil er auch für die kinderlosen aufkommt?

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #667 am: 09.11.2022 17:09 »
Subsidarität. Es soll derjenige für Lasten aufkommen, der am ehesten davon betroffen ist. Solidarität und Subsidarität sind beides Merkmale der Sozialen Marktwirtschaft.
Da fällt mir noch ein S Wort ein Sippenhaft  ;D

Ich kenne halt Fälle, da haben die Eltern bewusst auf eine Altersversorgung verzichtet und alles verlebt, da konnten die Kinder nicht eingreifen und durften dann dafür "büßen" und zahlen.
Durch die 100T€ nicht mehr.

Wobei ich den "Freibetrag" der Eltern von 1.180 € selbst für 40+ Kinder in Not auch nicht korrekt finde.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #668 am: 09.11.2022 17:10 »
Die Kinderlosen zahlen in die Solidargemeinschaft durch die Kalibrierung der Steuern ja auch mehr ein. Zudem dürfte der lebenslang zu zahlende höhere Beitrag zur PV mehr als ausgleichend wirkend.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #669 am: 09.11.2022 17:11 »

Ich kenne halt Fälle, da haben die Eltern bewusst auf eine Altersversorgung verzichtet und alles verlebt, da konnten die Kinder nicht eingreifen und durften dann dafür "büßen" und zahlen.
Durch die 100T€ nicht mehr.


Installateur Möllering aber sehr wohl. Bzw. jetzt erst recht.

Davon ab: wir haben genug Fälle in der Praxis, wo auch oberhalb von 100000 nichts verlangt wird im Rückgriff, gerade bei nicht wohlfeilem Verhalten, meistens gehts da aber um Vergewaltung und andere Vernachlässigungen im Kindesmissbrauchsbereich.

Gerne werden auch schweizerische Konten von den Kindern verschwiegen.


WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #670 am: 09.11.2022 17:23 »

Ich kenne halt Fälle, da haben die Eltern bewusst auf eine Altersversorgung verzichtet und alles verlebt, da konnten die Kinder nicht eingreifen und durften dann dafür "büßen" und zahlen.
Durch die 100T€ nicht mehr.


Installateur Möllering aber sehr wohl. Bzw. jetzt erst recht.
Wenn er mehr als 100T€ zur freien Verfügung hat, dann muss er in der Tat zahlen, aber nur wenn er nicht in Luxus lebt und dadurch keine spürbare und dauerhafte Senkung seiner Lebensverhältnisse hinnehmen muss. :o

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #671 am: 09.11.2022 17:23 »
Ach ja, das größte Problem in der Praxis - beim Rückgriff auf die Kinder wenn das Amt die Kosten für das Heim übernimmt: das Untereinander der Kinder.

Ein Freibetrag in Höhe von 100.000 € ist ja nicht die Praxis. Bei der jetzigen Heimgenration hat man ja regelhaft drei bis sechs Kinder, wir reden also von normativen Freibeträgen von 300.000 bis 600.000 € in toto. Und da knallt es halt gewaltig, wenn die Kinder untereinander nicht einig sind. Da gehts dann auch mal um 20 € pro Monat vor Gericht.  Der eine ist halt Arzt mit 95 K, das andere Kind ein Müllentsorgen mit 35 K. Wenn das Amt dann Forderungen von gerade mal 200 € im Monat noch quotelt, gibt es regelmäßig Unmut.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #672 am: 09.11.2022 17:24 »

Wenn er mehr als 100T€ zur freien Verfügung hat, dann muss er in der Tat zahlen, aber nur wenn er nicht in Luxus lebt und dadurch keine spürbare und dauerhafte Senkung seiner Lebensverhältnisse hinnehmen muss. :o

Nein, als Steuerzahler muss er immer herhalten. Er ist doch nicht Verwandter mit Freibetrag.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #673 am: 09.11.2022 17:24 »
Die Kinderlosen zahlen in die Solidargemeinschaft durch die Kalibrierung der Steuern ja auch mehr ein. Zudem dürfte der lebenslang zu zahlende höhere Beitrag zur PV mehr als ausgleichend wirkend.
Der höhere PV Beitrag reich t doch gerade mal für ein Jahr als Kompensation. Dann sollte man den Kindern anbieten diese Betrag zu zahlen, damit sie freikaufen können  ::)

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #674 am: 09.11.2022 17:37 »
Du musst diesen Beitrag ja multiplizieren. Denn die Unterhaltsverpflichtung dividiert sich ja auch durch die Anzahl der Kinder. Und die liegt doch bei der aktuellen Heimgeneration, bei drei vier im Schnitt. Da auch die Partner jeweils befreit sind, müssten man diesen Beitrag in der Korrelation in etwa versiebenfachen. Die verkürzte Lebenserwartung von Kinderlosen ist da noch gar nicht eingerechnet.