Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 96836 times)

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #675 am: 09.11.2022 17:40 »
Du musst diesen Beitrag ja multiplizieren. Denn die Unterhaltsverpflichtung dividiert sich ja auch durch die Anzahl der Kinder. Und die liegt doch bei der aktuellen Heimgeneration, bei drei vier im Schnitt. Da auch die Partner jeweils befreit sind, müssten man diesen Beitrag in der Korrelation in etwa versiebenfachen. Die verkürzte Lebenserwartung von Kinderlosen ist da noch gar nicht eingerechnet.
;D ;D ::)

Hugo Stieglitz

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #676 am: 10.11.2022 09:53 »
Subsidarität. Es soll derjenige für Lasten aufkommen, der am ehesten davon betroffen ist. Solidarität und Subsidarität sind beides Merkmale der Sozialen Marktwirtschaft.
Da fällt mir noch ein S Wort ein Sippenhaft  ;D

Ich kenne halt Fälle, da haben die Eltern bewusst auf eine Altersversorgung verzichtet und alles verlebt, da konnten die Kinder nicht eingreifen und durften dann dafür "büßen" und zahlen.
Durch die 100T€ nicht mehr.
Das ist ja nur die Spitze des Eisbergs elterlicher Ungerechtigkeiten, die es leider gibt. Warum es gerechter ist, dass Menschen, die mit diesen Eltern gar nichts zu tun haben, büßen, erschließt sich mir nicht.

Organisator

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #677 am: 10.11.2022 09:58 »
Warum es gerechter ist, dass Menschen, die mit diesen Eltern gar nichts zu tun haben, büßen, erschließt sich mir nicht.

Gute Beschreibung für den Steuerzahler, der bei Nichtleistungsfähigkeit der Abkömmlinge für den Unterhalt der Eltern eintritt.

Schmitti

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #678 am: 10.11.2022 10:44 »
Zitat
Tatsächlich stecken im neuen Bürgergeld notwendige Verbesserungen, die gut für die Menschen sind und auch die Chancen für eine Integration in den Arbeitsmarkt verbessern." Gut sei etwa, dass die berufliche Weiterbildung verbessert werden solle und Langzeitarbeitslose die Chance erhalten sollten, eine Ausbildung nachzuholen.
...meint ein gewisser Verdi-Vorsitzender Werneke

Rumo1895

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #679 am: 10.11.2022 10:55 »
Naja sinnvoll ist was rechtlich zulässig ist (Stichwort Existenzminimum, Würde des Menschen) und zielführend und angemessen ist im Sinne von Menschen wieder in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen.

Wenn Sanktionen diesem Ziel offensichtlich nicht zuträglich sind (weil sie entweder die Vermittlungshindernisse nicht lösen oder die "schwarzen Schafe" nicht treffen weil diese wissen wie sie das System zu ihrem Vorteil nutzen) dann sollte man diese (mal jenseits jeder Humanität allein schon aus Gründen der Effizienz) nicht nur im System halten um einem wagen "Volksempfinden" von "Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen" Befriedigung zu verschaffen. 

FGL

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #680 am: 10.11.2022 13:06 »
Ich kenne halt Fälle, da haben die Eltern bewusst auf eine Altersversorgung verzichtet und alles verlebt, da konnten die Kinder nicht eingreifen und durften dann dafür "büßen" und zahlen.
Durch die 100T€ nicht mehr.
Die 100T betreffen nur den Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger. Und auch in dem von Dir geschilderten Fall hätte man durchaus etwas tun können. Wenn jemand bewusst von Altersvorsorge abgesehen hat obwohl er wirtschaftlich dazu in der Lage gewesen wäre, dann hat die Familiengerichtsbarkeit durchaus eine teilweise Verwirkung des Unterhaltsanspruchs angenommen.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #681 am: 10.11.2022 13:38 »
Ich kenne halt Fälle, da haben die Eltern bewusst auf eine Altersversorgung verzichtet und alles verlebt, da konnten die Kinder nicht eingreifen und durften dann dafür "büßen" und zahlen.
Durch die 100T€ nicht mehr.
Die 100T betreffen nur den Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger. Und auch in dem von Dir geschilderten Fall hätte man durchaus etwas tun können. Wenn jemand bewusst von Altersvorsorge abgesehen hat obwohl er wirtschaftlich dazu in der Lage gewesen wäre, dann hat die Familiengerichtsbarkeit durchaus eine teilweise Verwirkung des Unterhaltsanspruchs angenommen.
Interessant: Schön das so etwas berücksichtig wird, aber wahrscheinlich schwierig nachzuweisen.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #682 am: 10.11.2022 13:47 »
Warum es gerechter ist, dass Menschen, die mit diesen Eltern gar nichts zu tun haben, büßen, erschließt sich mir nicht.

Gute Beschreibung für den Steuerzahler, der bei Nichtleistungsfähigkeit der Abkömmlinge für den Unterhalt der Eltern eintritt.
Sind halt zwei Fremde die für jemanden Fremdes zahlen müssen, der eine hat halt zufällig ein paar Gene vom Zahlungsempfänger  8)
Woran ich mich störte, aber was das BGH ausgeschlossen hat, ist das Kinder sich stark in ihrer Lebensführung einschränken mussten für die (ungeliebte) Eltern, weil sich hier der Staat zurück zieht.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #683 am: 10.11.2022 14:24 »
Also wir müssen schon den Anspruchsübergang beim Sozialamt vom privatrechtlichen Unterhaltsanspruch trenne. In der Praxis wird eine Unterhaltspflicht bei groben Missverhalten der Eltern sehr schnell entfallen.

Beim Rückgriff geht es in der Praxis meist um Kleckerbeträge. Und vor allem: einen sehr überschaubaren Zeitraum, man schauen sich die durchschnittliche Verweildauer im Pflegeheim an.  ;)

SWB

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #684 am: 24.11.2022 09:15 »
Guten Morgen,

wenn man 39std/Woche EG 6 Stufe 5 eingruppiert ist, wie viele Stunden muss man verkürzen um Anspruch auf Bürgergeld zu erhalten?
ledig, ein Kind.

Danke

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #685 am: 24.11.2022 09:34 »
Guten Morgen,

wenn man 39std/Woche EG 6 Stufe 5 eingruppiert ist, wie viele Stunden muss man verkürzen um Anspruch auf Bürgergeld zu erhalten?
ledig, ein Kind.

Danke
Kommt auf deine Miete an

DiVO

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #686 am: 24.11.2022 14:42 »
Guten Morgen,

wenn man 39std/Woche EG 6 Stufe 5 eingruppiert ist, wie viele Stunden muss man verkürzen um Anspruch auf Bürgergeld zu erhalten?
ledig, ein Kind.

Danke

Ist das denn wirklich erstrebenswert?

Finanzer

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #687 am: 24.11.2022 14:49 »
Guten Morgen,

wenn man 39std/Woche EG 6 Stufe 5 eingruppiert ist, wie viele Stunden muss man verkürzen um Anspruch auf Bürgergeld zu erhalten?
ledig, ein Kind.

Danke

Ist das denn wirklich erstrebenswert?

Muss ich ganz ehrlich sagen, würde ich von den laufenden Kosten abhängig machen. Als alleinerziehende Person Vollzeit zu arbeiten und das dann auch noch für das nicht gerade luxuriöse Gehalt einer EG6.... Ich kann die Beweggründe von SWB sehr gut nachvollziehen.

@SWB: Haben Sie sich bereits bezüglich eines möglichen Anspruches auf Wohngeld informiert?

Organisator

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #688 am: 24.11.2022 16:46 »
Guten Morgen,

wenn man 39std/Woche EG 6 Stufe 5 eingruppiert ist, wie viele Stunden muss man verkürzen um Anspruch auf Bürgergeld zu erhalten?
ledig, ein Kind.

Danke

Warhrscheinlich gar nicht, da man die Hilfebedürftigkeit selbst verursacht und somit keinen Anspruch haben dürfte.

Bob Kelso

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #689 am: 24.11.2022 17:12 »
Guten Morgen,

wenn man 39std/Woche EG 6 Stufe 5 eingruppiert ist, wie viele Stunden muss man verkürzen um Anspruch auf Bürgergeld zu erhalten?
ledig, ein Kind.

Danke
Kommt auf deine Miete an

... und vor allem auf die Energiekosten!