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[NW] Anrechnung ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Matze1986:
--- Zitat von: JustusKi am 25.08.2022 12:52 ---Verstehe ich das dann richtig, dass ein Wechsel zu einem anderen Dienstherrn reine "Verhandlungssache" ist, ob der neue Dienstherr die bereits erlangten ruhegehaltsfähigen Dienstjahre akzeptiert???
Weil wenn die Dienstjahre der Bundeswehr anerkannt werden, aber die Zeiten während einer Einstellung im privatrechtlichen Sinne ein Ermessen einräumt, ist das schon unklar. Immerhin geht es hier um Dienstjahre, die eine große Bedeutung für die Pension haben...
--- End quote ---
Nein, das verstehen Sie falsch. Nirgendwo ist das "Verhandlungssache".
Die Zeiten als SaZ werden immer anerkannt, ergibt sich aus dem SVG.
Zeiten als TB im vgl. mD werden bei Einstellung in den gD nirgendwo anerkannt.
(Einzig und allein beim Aufstiegsverfahren)
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