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[Allg] Berufsunfähig aber nicht dienstunfähig
Rainer Hohn:
Hallo liebes Forum,
zum Thema Berufs- und/oder Dienstunfähigkeit wurde ja schon mehrfach berichtet, eine Antwort auf folgende Fragestellung fand ich jedoch nicht:
Ein Kollege schloss während seiner Zeit als Angestellter eine BU ab. Er ist nunmehr Beamter auf Lebenszeit und überlegt, ob nicht eine DU die bessere Wahl für ihn wäre. Er ist kein reiner "Schreibtischtäter" sondern oft im Aussendienst tätig. Sollte er dazu körperlich nicht mehr in der Lage sein, wäre er wohl berufsunfähig. In diesem Fall bestünde aber ja die Möglichkeit, dass sein Dienstherr ihm (ggfs. mit Zustimmung) eine andere evtl. auch geringerwertige Tätigkeit überträgt, um eine Dienstunfähigkeit zu vermeiden.
Würde in einem solchen Fall die BU trotzdem zahlen (er kann ja die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben), auch wenn keine Dienstunfähigkeit vorliegt?
photosynthese:
Nein, in dem Fall würde die BU normalerweise nicht zahlen. Allerdings ist eine komplette Dienstunfähigkeitsversicherung wahrscheinlich erheblich teuer. Da muss also eine Risikoabwägung stattfinden.
clarion:
Ich kenne haufenweise Fälle wo Außendienstbeamte wegen körperliche Beschwerden im vorgerückten Alter in den Innendienst wechseln.Manche werden dann sogar befördert. Warum sollte eine BU zahlen, wenn es keine Gehaltseinbuße gibt?
Rainer Hohn:
Danke für die Antworten!
@Clarion Das wird sicherlich der Regelfall sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Rückernennung, um die Dienstunfähigkeit zu vermeiden. Dies wäre ja mit finanziellen Einbußen verbunden.
Organisator:
Berufsunfähig heißt ja, in seinem erlernten Beruf nicht mehr einsetzbar zu sein. Bei den üblichen, generalistisch ausgebildeten Verwaltungsbeamten ist dies nur sehr schwer möglich, einen Bürojob gibt es immer. Von daher kann man als Verwaltungsbeamter aus meiner Sicht kaum berufsunfähig sein.
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