Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fristen für Eingruppierungsüberprüfung
Doraymefayzo:
Hallo liebes Forum,
gibt es eigentlich Fristen in welchem Zeitraum der AG auf den Antrag einer Eingruppierungsüberprüfung antworten muss? Wenn ja, welche Konsequenzen drohen dem AG wenn er sich nicht an diese Fristen hält?
Oder darf der AG sich Zeit bis zum Sanktnimmerleinstag lassen?
JesuisSVA:
Da es so etwas überhaupt nicht gibt, gibt es auch keine Fristen, die einzuhalten wären.
Doraymefayzo:
In wie fern gibt es das nicht?
Ich habe die Überprüfung meiner Eingruppierung beantragt, da sich der EGO für den Bereich IT ja geändert hat.
Das ist doch ein ganz normaler Vorgang. Habe ich evtl. die falschen Begriffe in meinem Post benutzt?
JesuisSVA:
Du konntest einen Antrag auf Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe, die sich durch die Neufassung der EGO ergab, stellen. Dieser wirkt unmittelbar und ist vom Handeln des Arbeitgebers unabhängig. Mit Stellen des Antrags warst Du (ggfs. rückwirkend) zum 01.01.2021 entsprechend eingruppiert. Wie bei der Eingruppierung überhaupt, kommt dem Arbeitgeber dabei keinerlei Entscheidung zu. Auch daraus resultierende Ansprüche entstanden unmittelbar.
Doraymefayzo:
Aber wer entscheidet denn, ob ich in eine höhere Entgeldgruppe komme? Mir wurde gesagt, das wird hausintern entschieden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version