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Anstellung im ÖD

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Kaiser80:

--- Zitat von: BAT am 29.08.2022 09:19 ---Nacht TVÖD ist 6,65 € VL keineswegs die Untergrenze, sicher aber der Regelanspruch.  ;)

Beim mir sind es immerhin noch 5,40  € oder so... ???

--- End quote ---
Einverstanden, 6,65€ sind der Mindestanspruch für Vollzeitbeschäftigte nach §23

Bastel:

--- Zitat von: Kaiser80 am 29.08.2022 09:32 ---
--- Zitat von: BAT am 29.08.2022 09:19 ---Nacht TVÖD ist 6,65 € VL keineswegs die Untergrenze, sicher aber der Regelanspruch.  ;)

Beim mir sind es immerhin noch 5,40  € oder so... ???

--- End quote ---
Einverstanden, 6,65€ sind der Mindestanspruch für Vollzeitbeschäftigte nach §23

--- End quote ---

Wird dieser Beitrag eigentlich irgendwann auch mal der Inflation angepasst? Dafür bekommt man bald nicht einmal mehr ein Bauernbrot.

BAT:
Das sind doch VERMÖGENGSwirksame Leistungen. Also nicht für den Alltagskonsum gedacht.  :D

Nee, aber im Ernst. Dieser Betrag ist wirklich ein schlechter Witz. Und als der bei mir nach Teilzeit auch noch angepasst wurde...

Als ich dann noch Rufbereitschaft angefangen habe, musste ich auch noch feststellen, dass tariflich erst im übernächsten Monat ausgezahlt wird, also mal drei Monate auf die Gegenleistung warten, na ja... et lebe der TVÖD 8)

Kaiser80:

--- Zitat von: Bastel am 29.08.2022 09:44 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 29.08.2022 09:32 ---
--- Zitat von: BAT am 29.08.2022 09:19 ---Nacht TVÖD ist 6,65 € VL keineswegs die Untergrenze, sicher aber der Regelanspruch.  ;)

Beim mir sind es immerhin noch 5,40  € oder so... ???

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Einverstanden, 6,65€ sind der Mindestanspruch für Vollzeitbeschäftigte nach §23

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Wird dieser Beitrag eigentlich irgendwann auch mal der Inflation angepasst? Dafür bekommt man bald nicht einmal mehr ein Bauernbrot.

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Der Tariftext "beträgt...mindestens" erlaubt dem AG den Betrag m.E. selbst an die Inflation anzupassen. Bin jetzt im Vermögensbildungsgesetz nicht so bewandert. Aber tariflich dürfte alles zwischen 6,65 und 40€ zulässig sein (Bezogen auf VZ mein lieber@BAT ;))

BAT:
Nein, da gibt es keine Obergrenze. Warum sollte es? Das ist endlich, eine Möglichkeit, übertariflich zu zahlen. Auch mit 1000 € im Monat.

Die Einsatzmöglichkeiten in Bezug auf das Vermögensbildungsgesetz stehen auf einem anderen Blatt.

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