Autor Thema: Nebentätigkeit der Beamten in NRW, hier Leistunge(Geld)Reservedienst  (Read 659 times)

ogroman83

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Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfe zu einem speziellen Thema.

Ich bin Beamter in NRW(A8) und übe regelmässig bei der Bundeswehr. Dazu werde ich von meinem Dienstherrn freigestellt.

Jetzt zur Frage: Für den Reservedienst bekomme ich pro Tag eine Aufwandsentschädigung und die Fahrtkosten erstattet, seit neuesten auch die Bezahlung von Überstunden!

Sind diese Anzeigepflichtig gegenüber meiner Behörde, oder handelt es sich bei Wehrdienst nicht um eine Nebentätigkeit/Nebenamt im Sinne des Gesetztes?

Ich weiß, sehr spezielle Frage, danke im voraus für eure Hilfe :)

Matze1986

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Nein, Reserveübungen/-dienstleistungen stellen keine Nebentätigkeit dar! (Sie werden ja freigestellt und über die Unterhaltssicherungsbehörde fließen Geldleistungen.

ogroman83

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Danke für deine Antwort.
War sehr verwundert, als mehrere Hundert Euro Überstunden ausgezahlt worden sind.
Mein Dienstherr stellt mich mit Bezügen(wie Erholungsurlaub) frei...