Autor Thema: [Allg] Stellenbekleidung nach Zurückstufung  (Read 1972 times)

Selli

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Hallo zusammen,

ich wurde aufgrund eines Dienstvergehens im Februar von A12 nach A11 zurückgestuft und sitze seitdem auf einer Referenz. Mein aktuelles Fachamt würde mich gerne weiterhin auf der Referenz beschäftigen, was auch für mich in Ordnung wäre. Die Orga möchte dies jedoch nicht.

Bevor ich nun auf irgendeine Stelle versetzt werde, würde ich mich gerne intern sowie extern auf interessante Stellen bewerben wollen. Hierbei stellt sich mir die Frage, kann ich mich trotz Beförderungssperre auf Stellen nach A12 wieder bewerben (klar es dürfte schwieriger sein, sich durchzusetzen) oder ist das aufgrund des Beförderungsverbotes nicht möglich?

Für den (neuen) Dienstherrn wäre es bei überzeugender Leistung durchaus ja interessant, bis zum Ablauf der Beförderungssperre die Stelle "günstiger" zu bezahlen.
« Last Edit: 27.08.2022 02:28 von Admin2 »

Tagelöhner

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Antw:Stellenbekleidung nach Zurückstufung
« Antwort #1 am: 26.08.2022 10:36 »
Zurückstufung aufgrund eines Dienstvergehens? Davon habe ich zugegebenermaßen noch nie zuvor gehört, kannst Du die "Schwere des Vergehens" und die Begründung Deines Dienstherrn etwas erläutern?

So ein Dienstvergehen wird sich ja definitiv in Deiner Beurteilung und Personalakte niederschlagen, ich kann mir daher nicht vorstellen, dass Du im Beamtenverhältnis trotzdem noch große Karrieremöglichkeiten hast.

Organisator

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Antw:Stellenbekleidung nach Zurückstufung
« Antwort #2 am: 26.08.2022 11:11 »
Zurückstufung aufgrund eines Dienstvergehens?

vgl. §5 BDG. Die Zurückstufung ist die letzte Maßnahme vor der Entfernung aus dem Dienst.

Tagelöhner

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Antw:Stellenbekleidung nach Zurückstufung
« Antwort #3 am: 26.08.2022 11:13 »
Danke für die Info, dann denke ich allerdings erst Recht, dass die Beamtenkarriere vom TE ruiniert ist und es eher ein Wunder wäre, wenn darüber irgendwann mal Gras wächst.

BalBund

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Antw:Stellenbekleidung nach Zurückstufung
« Antwort #4 am: 26.08.2022 16:49 »

Bevor ich nun auf irgendeine Stelle versetzt werde, würde ich mich gerne intern sowie extern auf interessante Stellen bewerben wollen. Hierbei stellt sich mir die Frage, kann ich mich trotz Beförderungssperre auf Stellen nach A12 wieder bewerben (klar es dürfte schwieriger sein, sich durchzusetzen) oder ist das aufgrund des Beförderungsverbotes nicht möglich?

Bewerben darfst Du Dich immer, nur nehmen darf Dich (bei Deinem Dienstherren) niemand, es sei denn, es ist ein gebündelter DP.

Vgl. §9 BDG:

Zitat
(4) Die Rechtsfolgen der Zurückstufung erstrecken sich auch auf ein neues Beamtenverhältnis. Hierbei steht im Hinblick auf Absatz 3 die Einstellung oder Anstellung in einem höheren Amt als dem, in welches der Beamte zurückgestuft wurde, der Beförderung gleich.
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