Autor Thema: Asylbewerleitungsgesetz - Wie selbst einarbeiten? :-/  (Read 1085 times)

Aloy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo,

ich habe soeben die Zusage bekommen, dass ich gleich nächsten Montag im o. g. Bereich als Leistungssachbearbeiterin anfangen kann.

Nun habe ich von o. g. und auch mit SGB II und XII absolut keine Ahnung. Mir wurde schon gesagt, dass es da drunter und drüber geht und eine klassische Einarbeitung von 0 - 100 nicht geben kann und wird. Es wird teilweise eher so sein, dass ich je nach genauer Aufgabe auch mal bei 50 - 99 ins kalte Wasser geworfen werden muss, und mich möglichst selbstständig reinfuchsen muss, damit ich dann meine eigenen Akten, die ich dann so nach max. 4 Wochen erhalten soll, bearbeiten kann. Zwar würden Kollegen mir auch mal helfen, aber so richtig Zeit dafür ist nicht da.

Wer von euch hat mit o. g. Erfahrung und was könnt ihr mir bitte empfehlen?

Dankeschön.

LG

PrinzP

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:Asylbewerleitungsgesetz - Wie selbst einarbeiten? :-/
« Antwort #1 am: 26.08.2022 22:35 »
Eigene Akten nach 4 Wochen für jemanden, der keinerlei Ahnung vom AsylbLG/SGB XII bzw. überhaupt vom Sozialrecht hat, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Innerhalb dieser kurzen Zeit wirst du vermutlich nicht einmal ansatzweise das entsprechende Programm (z.B. kdn.sozial) verstanden haben.

Schau dir als allererstes einmal das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an, das sind nicht so viele §§.

Und wenn keine vernünftige Einarbeitung möglich ist, würde ich gezielt nach Fortbildungen fragen, wenn der Dienstherr diese nicht ohnehin von sich aus veranlasst.

https://rheinstud.de/?page_id=521 (Link wird nicht gehen, nach Asylbewerberleistungsgesetz suchen)

Neu in der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG, Einführung in das Asylbewerberleistungsgesetz

Neuen Mitarbeitenden fällt es mitunter schwer, einen Zugang zu den komplexen Zusammenhängen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zu erlangen. Kurze Einarbeitungszeiten, gepaart mit fehlendem Fachwissen, stellen dabei sowoh die Mitarbeitenden als auch die Kommunen vor große Herausforderungen.

Der Umgang mit dem Gesetz und daraus resultierendes Verwaltungshandeln, sowie dessen Umsetzung für die tägliche Arbeit ist für Sie neu? Ihnen sind die Vorschriften des AsylbLG und der angrenzenden Rechtsgebiete (AufenthaltG, SGB XII, SGB V und SGB X) bisher fremd?

In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG kennen, damit Ihr Start in Ihr neues Aufgabenfeld erfolgreich ist.

Inhalte:

• Aktuelle Rechtslage AsylbLG
• § 1 Leistungsberechtigter Personenkreis und Ende der Leistungsberechtigung
• § 1a: Anspruchseinschränkungen
• § 2: Leistungen in besonderen Fällen (sog. Analogleistungen)
• § 3 Grundleistungen:
• § 4 Krankenhilfe: Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt
• § 6: sonstige Leistungen
• § 7: Einkommen und Vermögen
• § 10: sachliche und örtliche Zuständigkeit
• Praxisnahe Fallanalyse


Teilnehmerkreis :

Neue Mitarbeiter/-innen in der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG (wenig bis keine Vorkenntnisse)


So etwas in der Art sollte es sicherlich auch in deiner Umgebung geben.

Good luck!

« Last Edit: 26.08.2022 22:42 von PrinzP »

skiveren

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 356
Antw:Asylbewerleitungsgesetz - Wie selbst einarbeiten? :-/
« Antwort #2 am: 26.08.2022 23:10 »
Hallo,

ich habe soeben die Zusage bekommen, dass ich gleich nächsten Montag im o. g. Bereich als Leistungssachbearbeiterin anfangen kann.

Nun habe ich von o. g. und auch mit SGB II und XII absolut keine Ahnung. Mir wurde schon gesagt, dass es da drunter und drüber geht und eine klassische Einarbeitung von 0 - 100 nicht geben kann und wird. Es wird teilweise eher so sein, dass ich je nach genauer Aufgabe auch mal bei 50 - 99 ins kalte Wasser geworfen werden muss, und mich möglichst selbstständig reinfuchsen muss, damit ich dann meine eigenen Akten, die ich dann so nach max. 4 Wochen erhalten soll, bearbeiten kann. Zwar würden Kollegen mir auch mal helfen, aber so richtig Zeit dafür ist nicht da.

Wer von euch hat mit o. g. Erfahrung und was könnt ihr mir bitte empfehlen?

Dankeschön.

LG

Soll das ein Scherz sein?
Was ist bei euch los?
Wende dich an deinen Teamleiter/deine Führungskraft.., die Verantwortung falscher Zahlungen liegt dann bei denen..
Machst Du Fehler werden die dir das in einem möglichen Rechtsstreit vorwerfen..
Um das mal klar zu stellen.., weil hier viele User/Accounts Amateure im öffentlichen Dienst sind....
Macht ihr Fehler steht ihr mit einem Bein vor Gericht..
Dein Teamleiter/Führungskraft wird sich nie zu dir bekennen...trotz super Weihnachtsfeier..
Wird hier ja immer schlimmer, nach dem Motto:
Wer ne Zündapp reparieren kann.., repariert auch Maerks Containerschiff...

carriegross

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 212
Antw:Asylbewerleitungsgesetz - Wie selbst einarbeiten? :-/
« Antwort #3 am: 27.08.2022 07:59 »
Das AsylbLG wird doch eh abgeschafft! Warum sich da noch großartig mit Einarbeitung befassen? xD

PrinzP

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:Asylbewerleitungsgesetz - Wie selbst einarbeiten? :-/
« Antwort #4 am: 28.08.2022 19:48 »
Hallo,

ich habe soeben die Zusage bekommen, dass ich gleich nächsten Montag im o. g. Bereich als Leistungssachbearbeiterin anfangen kann.

Nun habe ich von o. g. und auch mit SGB II und XII absolut keine Ahnung. Mir wurde schon gesagt, dass es da drunter und drüber geht und eine klassische Einarbeitung von 0 - 100 nicht geben kann und wird. Es wird teilweise eher so sein, dass ich je nach genauer Aufgabe auch mal bei 50 - 99 ins kalte Wasser geworfen werden muss, und mich möglichst selbstständig reinfuchsen muss, damit ich dann meine eigenen Akten, die ich dann so nach max. 4 Wochen erhalten soll, bearbeiten kann. Zwar würden Kollegen mir auch mal helfen, aber so richtig Zeit dafür ist nicht da.

Wer von euch hat mit o. g. Erfahrung und was könnt ihr mir bitte empfehlen?

Dankeschön.

LG

Soll das ein Scherz sein?
Was ist bei euch los?
Wende dich an deinen Teamleiter/deine Führungskraft.., die Verantwortung falscher Zahlungen liegt dann bei denen..
Machst Du Fehler werden die dir das in einem möglichen Rechtsstreit vorwerfen..
Um das mal klar zu stellen.., weil hier viele User/Accounts Amateure im öffentlichen Dienst sind....
Macht ihr Fehler steht ihr mit einem Bein vor Gericht..
Dein Teamleiter/Führungskraft wird sich nie zu dir bekennen...trotz super Weihnachtsfeier..
Wird hier ja immer schlimmer, nach dem Motto:
Wer ne Zündapp reparieren kann.., repariert auch Maerks Containerschiff...



Wer Fehler macht, steht kurz vor einem Rechtsstreit? Und dann von Usern reden, die Amateure im öD seien?

Made my day  ;D ;D ;D