Autor Thema: Keine Zulage möglich bei EG 9a?  (Read 3916 times)

skiveren

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #15 am: 27.08.2022 00:05 »
Hallo zusammen,
Hilfe!  :D

Mit EG 9a bin ich im MD jetzt am Ende der Fahnenstange angelangt, was grundsätzlich erstmal in Ordnung ist.  :)
Jetzt bin ich allerdings gefragt worden, ob ich die TL übernehmen möchte, bei gleicher Entgeltstufe. Natürlich habe ich nachgefragt, ob es die Möglichkeit einer Zulage gibt. Klare Antwort: Nein!

Das ist jetzt meine Frage.  ::)
Gibt es für eine höhere Tätigkeit, die zusätzliche Arbeit zur eigentlichen Stelle bedeutet, wirklich keine Möglichkeit einer Zulage?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand behilflich sein kann.
Liebe Grüße und vielen Dank....  :)

Natürlich ist ein Teamleiter mit mehr Verantwortung höher einzugruppieren..
Vorsichtig:
Dein Vorgesetzter versucht die Verantwortung auf dich zu verlagern...für dich lau..., für dich aber gefährlich..
Ohne eine mindestens 2 Entgeltgruppen höher sofort ablehnen!

JesuisSVA

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #16 am: 27.08.2022 07:54 »
Wie man angesichts der bislang dargestellten Rechtslage einen solchen haarsträubenden und völlig falschen Unsinn daherschreiben kann…

Opa

  • Gast
Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #17 am: 27.08.2022 09:55 »
In der Praxis führt der Wechsel von Sachbearbeiter zu Teamleiter oft zu folgendem Ergebnis:
Ein Arbeitsvorgang aus der Aufgabe „Sachbearbeiter“ beinhaltet Tätigkeiten mit höherwertigen Merkmalen, also z.B. umfassende, gründliche Fachkenntnisse, selbständige Leistungen. Dieser erreicht aber innerhalb aller zu bildenden Arbeitsvorgänge nicht den Zeitanteil (z.B. ein Drittel oder die Hälfte), der zu einer höheren Eingruppierung führen würde.

Mit der Übertragung einer Leitungsfunktion sind alle übertragenen Tätigkeiten als ein einziger Arbeitsvorgang zu betrachten. Wenn die o.g. Tätigkeiten weiter enthalten sind, beinhaltet dieser Arbeitsvorgang ebenfalls diese höherwertigen Merkmale. Jetzt sind aber die Voraussetzungen (ein Drittel, die Hälfte) erfüllt, weil der Arbeitsvorgang 100% ausmacht.

In dieser Konstellation würde sich die Eingruppierung ändern. Mit einer Zulage hat das nichts zu tun.

Konkretes Beispiel:
Sachbearbeiter hat 2 Arbeitsvorgänge. Entscheidung über Bauanträge (80% Zeitanteil, Bewertung EG x) und erstinstanzliche Vertretung vor Gericht (20% Zeitanteil, Bewertung EG x+1). Ergebnis: EG x.
Als Teamleiter wird seine Fallzahl zugunsten der Führungsaufgabe verringert. Es ergeben sich die übertragenen Tätigkeiten Entscheidung über Bauanträge (70%, EG x), gerichtliche Vertretung (15% EG x+1) und Leitung (15%, EG x).
Antragsbearbeitung und gerichtliche Vertretung sind nicht mehr als eigenständige Arbeitsvorgänge zu betrachten, vielmehr ist ein einziger Arbeitsvorgang mit 100% zu bilden. Da dieser Arbeitsvorgang die für EG x+1 erforderlichen Merkmale bezgl. Fachkenntnisse und selbständige Leistungserbringung enthält, ist der Teamleiter in EG x+1 eingruppiert.
« Last Edit: 27.08.2022 10:11 von Opa »

Isie

  • Gast
Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #18 am: 27.08.2022 17:10 »
Entscheidend wäre doch, ob die Funktion Teamleiter im betreffenden Abschnitt der Entgeltordnung vorhanden ist. Falls dort nur ein Gruppenleiter zu finden ist, müsste geprüft werden, ob der Teamleiter nur so heißt und eigentlich ein Gruppenleiter ist.