Wer eine Organisationseinheit leitet, verantwortet die Arbeitsergebnisse dieser Organisationseinheit und damit die Arbeitsergebnisse Dritter. Ob das konkrete Konsequenzen hat, ist dabei egal. Wer die Arbeitsergebnisse Dritter nicht verantwortet, leitet auch nichts, sondern zeichnet Urlaubsanträge ab.
Maßgeblich für die Fragestellerin ist, ob es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt. Es wurde nichts vorgetragen, das dies auch nur vermuten ließe. Soweit auf andere Leitungsstellen verwiesen wird, bei denen der Arbeitgeber eine E8 vermutet, so sei auf einen zumindest im Bereich der allg. Tätigkeitsmerkmale anzunehmenden Irrtum verwiesen, da ja von einem einheitlichen Arbeitsvorgang bei Leitungsstellen auszugehen ist. Übrigens eben gerade von der dauerhaften Verwantortung für die Arbeitsergebnisse Dritter.