Autor Thema: Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag  (Read 5794 times)

Tagelöhner

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #15 am: 26.08.2022 16:14 »
Wenn der TV-L auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, gilt der § 11 TV-L:

§ 11
Teilzeitbeschäftigung
(1) Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte
Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche beziehungsweise
betriebliche Belange nicht entgegenstehen.


Die Chancen stehen daher sehr gut, dass Du später recht unkompliziert in Teilzeit wechseln kannst wenn das zutrifft.

WasDennNun

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #16 am: 26.08.2022 17:15 »
Mit den förderlichen Zeiten ist ein gute Tip. Mmh, warum die da nicht selber drauf kommen.
Entweder weil sie zu blöde sind und es nicht wissen.
oder weil sie dafür keinen Grund sehen und ihnen es egal ist, da andere Bewerber vor der Tür stehen.

Wir teilen bei Menschen, die wir haben wollen, diesen Sachverhalt mit den förderlichen Zeiten im VG mit.
Also ich weise die Menschen darauf hin, dass sie uns signalisieren müssen, dass sie nicht für die Stufe 1 kommen würden, damit ich dann die Anerkennung der förderliche Zeiten begründen und durchsetzen kann.

Bei Menschen wo wir ein Bewerber Überhang haben natürlich nicht, da sich dort immer jemand für die Stufe 1 finden lässt.

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #17 am: 02.09.2022 18:28 »
Hallo Ihr Lieben,
ich bin jezt etwas weiter gekommen und die Teilzeitangelegenheit ist geklärt. Die Stufe wurde nochmals geprüpft. Inzwischen hatte sich schon mein zukünftiger Chef eingeschaltet und verkündet, dass er mich unbedingt haben möchte usw. Ich habe Eure Ratschläge angenommen und um Anrechnung der förderlichen Zeiten gebeten. Nun hier jetzt die Antwort:

Entgeltgruppe 9b Stufe 1 TV-L. Gem. § 16 Abs. 2 TV-L werden Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 – 15 bei ihrer Einstellung grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet. Eine höhere Stufenzuweisung kommt nur in Betracht, wenn der/die Beschäftigte eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis mitbringt. Eine einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit. Sie liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Maßgeblich ist, ob das für die frühere Tätigkeit nötige Wissen und Können und die dort erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen typischerweise konkret auch für die neue Tätigkeit erforderlich sind und diese prägen. Beide Tätigkeiten müssen nach Aufgabenzuschnitt und Niveau zumindest gleichartig sein.

Oder liegt es daran , dass es sich um eine Schule handelt?

Das doofe. Der Vertrag ist jetzt zur Unterschrift verschickt. Sollte dann jetzt kommen. Dort steht ja keine Stufe drin. Da ich im Oktober anfange, musste ich jetzt diese Woche kündigen.

Somit bleibt mir jetzt ja nur nicht unterschreiben und ich bin Arbeitslos - also friss oder stirb

Ich verstehe nicht, dass die Dame die förderlichen Zeiten zur Personalgewinnung nicht anrechnen will.

JesuisSVA

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #18 am: 02.09.2022 18:36 »
Die Ausführungen haben ja nur etwas mit einschlägiger Berufserfahrung und nichts mit förderlichen Zeiten zu tun. Für die Berücksichtigung letzterer scheint es aber ja auch keine Grundlage zu geben, da dies für die Personalgewinnung nicht erforderlich ist, da Du ja selbst ausführst, ohnehin keine Wahl zu haben.

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #19 am: 02.09.2022 18:46 »
Sagen wir mal so der zukünftige Chef möchte mich unbedingt haben  und hatte dies auch so bekundet. Das Amt scheint das anders zu sehen.
Z.B. steht in der Stellenbeschreibung Statistiken

In der Wirtschaft seit fast 30 Jahren mache ich täglich Statistiken unterschriedlicher Art und Weise. Aber dies steht nie in einem Arbeitszeugnis, denn diese ergeben sich automatiisch aus der Stelle als solches.

Ich kann es nicht nachvollziehen , dass hier null angerkannt wird noch nicht mal ne Stufe 2. Die Förderlichen Zeiten hatten ich ja angesprochen. Da heisst es meine bisherigen Tätigkeiten würden der jetzigen Tätigkeit nicht förderlich sein :(

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #20 am: 02.09.2022 18:49 »
Welche Aufstiegsmöglichkeiten haben ich denn dann überhaupt. 3 Jahre bis Stufe 3 und dann geht es bis Stufe 6 weiter.

JesuisSVA

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #21 am: 02.09.2022 18:52 »
Sagen wir mal so der zukünftige Chef möchte mich unbedingt haben  und hatte dies auch so bekundet. Das Amt scheint das anders zu sehen.
Z.B. steht in der Stellenbeschreibung Statistiken

In der Wirtschaft seit fast 30 Jahren mache ich täglich Statistiken unterschriedlicher Art und Weise. Aber dies steht nie in einem Arbeitszeugnis, denn diese ergeben sich automatiisch aus der Stelle als solches.

Ich kann es nicht nachvollziehen , dass hier null angerkannt wird noch nicht mal ne Stufe 2. Die Förderlichen Zeiten hatten ich ja angesprochen. Da heisst es meine bisherigen Tätigkeiten würden der jetzigen Tätigkeit nicht förderlich sein :(

Sagen wir mal so: DU WÜRDEST SO ODER SO UNTERSCHREIBEN, ALSO GIBT ES KEIN PERSONALGEWINNUNGSPROBLEM! Und somit auch keine tarifliche Möglichkeit, förderliche Zeiten zu berücksichtigen. Um es nochmal deutlich zu machen: KEINE!

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #22 am: 02.09.2022 18:56 »
Na ja, ich muss nicht unterschreiben und den Job nicht annehmen.

Es ist nur doof, dass ich jetzt gekündigt habe und ich mich drauf verlassen habe, dass mein neuer Chef sagte das da was gemacht wird und es nicht bei Stufe 1 bleibt. Hätte mir das ganze auch nicht so kompliziert vorgestellt.
Das weiss ja keiner, dass ich schon gekündigt habe.

Ich komme auf das Thema Fachkräftemangel. Da bekommt der öffentliche Dienst bald ein grosses Problem, wenn die sich da immer querstellen.

Aury

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #23 am: 02.09.2022 21:00 »
Willkommen im Club. Bei mir war es auch so. Der Vertrag ist schon unterwegs, hauptsache Sie sind erstmal hier. Machen wir nachher. Pustekuchen. Da die Stelle vom Aufgabengebiet (Budget) höher dotiert war als meine vorherigen ging nichts mit Stufe 1 . In EG 6 hätte ich sofort die 3 bekommen. Förderliche Zeiten haben sie bei der Kollegin gemacht die gleichzeitig eingestellt wurde weil sie gleich moniert hatte ich erst nach dem VG. Witzig auch dass der der die Stelle vorher gemacht hatte sogar höher eingruppiert war. Und ich mache die gleichen Tätigkeiten. Stufenzulage gibt es nicht weil der Dekan da nicht zustimmt und kein Budget dafür da ist. Da hat wohl schon mal einer sogar lange versucht und ist letztendlich gegangen. Sie bekommen wirklich keine Leute und bei uns waren es 3 Bewerber. Unverschämt einfach und missgünstig sind sie. Während anderen meist höheren EG alles geschenkt wird. Und nachdem soviel versprochen wird was nicht eingehalten wird oder schön geredet, wundern sie sich dann auch noch wenn die Leute reihenweise kündigen.

Organisator

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #24 am: 03.09.2022 17:12 »
Ich komme auf das Thema Fachkräftemangel. Da bekommt der öffentliche Dienst bald ein grosses Problem, wenn die sich da immer querstellen.

"Der öffentliche Dienst" macht das nicht. Nur dein potentieller neuer Arbeitgeber in deinem Fall. Hier im Forum gibts zahlreiche Beispiele von Personalverantwortlichen, die entweder auf Forderungen nach mehr Geld durch Stufen und / oder Zulagen reagieren oder die Stufenzuordnung von sich aus ansprechen.

Und Aury zeigt ja ein schönes Beispiel, wie Verhandlungen zu einer höheren Stufen führen können oder für sie selbst - wenn man das Verhandeln nicht ernst nimmt - eben nicht.

WasDennNun

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #25 am: 03.09.2022 17:21 »
Na ja, ich muss nicht unterschreiben und den Job nicht annehmen.

Es ist nur doof, dass ich jetzt gekündigt habe und ich mich drauf verlassen habe, dass mein neuer Chef sagte das da was gemacht wird und es nicht bei Stufe 1 bleibt. Hätte mir das ganze auch nicht so kompliziert vorgestellt.
Das weiss ja keiner, dass ich schon gekündigt habe.

Ich komme auf das Thema Fachkräftemangel. Da bekommt der öffentliche Dienst bald ein grosses Problem, wenn die sich da immer querstellen.
Also ich habe stets meine entsprechende Stufe gefordert und bekommen, dass du sie nicht bekommst liegt evtl. daran, dass der AG der Meinung ist, dass er schon jemanden anderes finden wird oder in hat, wenn du absagst oder er der Meinung ist, dass du trotzdem kommen wirst.
Klarer Fall von Gehaltspoker verloren.

Aber es ist in der Tat so, dass viele AGs (via ihrer Personaler) in der Tat so stumpf sind: Förderliche Zeiten machen wir nicht.

Das wird sich evtl. die nächsten Jahre ändern.
ich habe es in unserem Haus auch geändert bekommen, dauerte halt ne weile, bis die es kapiert haben, was geht.

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #26 am: 03.09.2022 22:11 »
Die Dame die das zu entscheiden  hat   sitzt auf der Position ganz  neu. Leider wohl dann zu meinem  Nachteil.  Der Schulleiter  will da Montag nochmal anrufen.

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #27 am: 04.09.2022 07:35 »
Ich habe ein Schreiben bekommen.  Hinweise zur Entgelt/ Besoldungszahlung erhalten. Kennt das jemand? Hier heisst es, ich bekomme nur einen Abschlag. Und das kann sinngemäß dauert. 2-3 Wochen aufgrund des Arbeitsaufkommens. Erst nachDienstantritt wird alles zur LBV geschickt.

Kennt das jemand.

Also muss ich davon ausgehen, dass ich November  kein Geld bekomme , wenn ich im Oktober  anfangen.

Kennt das jemand?

WasDennNun

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #28 am: 04.09.2022 08:08 »
Ja, das kenne ich, allerdings habe ich einen Abschlag erhalten, der dem zu erwartendem Netto entsprach.
Du solltest also der überforderten Herrschaften klar machen, was du für einen Abschlag erwartest.

Isie

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #29 am: 04.09.2022 08:58 »
Wenn die Unterlagen nach Dienstantritt zur Bezügestelle geschickt werden und sowieso schon Arbeitsrückstände vorhanden sind, kommst du sehr wahrscheinlich nicht mehr in den Zahlungslauf für den Einstellungsmonat. Aber es sollte trotzdem kein Problem sein, dir das zustehende Nettoentgelt pünktlich zu zahlen. Das nennt sich nur Abschlag, ist aber sehr wahrscheinlich von der Höhe dein Nettoentgelt.