Hallo Ihr Lieben,
ich bin jezt etwas weiter gekommen und die Teilzeitangelegenheit ist geklärt. Die Stufe wurde nochmals geprüpft. Inzwischen hatte sich schon mein zukünftiger Chef eingeschaltet und verkündet, dass er mich unbedingt haben möchte usw. Ich habe Eure Ratschläge angenommen und um Anrechnung der förderlichen Zeiten gebeten. Nun hier jetzt die Antwort:
Entgeltgruppe 9b Stufe 1 TV-L. Gem. § 16 Abs. 2 TV-L werden Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 – 15 bei ihrer Einstellung grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet. Eine höhere Stufenzuweisung kommt nur in Betracht, wenn der/die Beschäftigte eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis mitbringt. Eine einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit. Sie liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Maßgeblich ist, ob das für die frühere Tätigkeit nötige Wissen und Können und die dort erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen typischerweise konkret auch für die neue Tätigkeit erforderlich sind und diese prägen. Beide Tätigkeiten müssen nach Aufgabenzuschnitt und Niveau zumindest gleichartig sein.
Oder liegt es daran , dass es sich um eine Schule handelt?
Das doofe. Der Vertrag ist jetzt zur Unterschrift verschickt. Sollte dann jetzt kommen. Dort steht ja keine Stufe drin. Da ich im Oktober anfange, musste ich jetzt diese Woche kündigen.
Somit bleibt mir jetzt ja nur nicht unterschreiben und ich bin Arbeitslos - also friss oder stirb
Ich verstehe nicht, dass die Dame die förderlichen Zeiten zur Personalgewinnung nicht anrechnen will.