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Gefahr betriebsbedingter Kündigung in Probezeit

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acg146:
Hallo zusammen,
ich bin aktuell auf E10 Stufe 2 TV-L unbefristet beim Land Berlin beschäftigt und hab nun eine Zusage für eine E10 TVÖD Bund plus Ministerialzulage bei einem Bundesministerium erhalten.
Der Wechsel zum Bund würde mich reizen, ich habe aber in Anbetracht der abzeichnenden Energie-Krise im Winter sorge vor einer Kündigung innerhalb der Probezeit aus Gründen einer möglichen Haushaltssperre oder Ähnlichem.
Haltet ihr die Sorge für berechtigt oder Unverhältnismäßig? Sollte man in diesen Zeiten sein sicheres Arbeitsverhältnis dennoch kündigen und wechseln? Kann man innerhalb der Probezeit aus finanziellen/betriebsbedingten Gründen gekündigt werden? Gab es das jemals?

Danke!

MoinMoin:
Während der "Probezeit" kann man ohne jeglichen Grund gelkündigt werden.

Und ja wir haben gerade vor 2 Wochen jemanden (ITler) in der Probezeit gekündigt.
Hat halt nicht gepasst.

Wenn du solch einen Wechsel als Risiko empfindest, dann solltest du es sein lassen.

acg146:
@moinmoin
Bei dem IT-Mitarbeiter waren es ja wohl inhaltliche oder persönliche Gründe.
Ich beziehe mich ja explizit auf eine Kündigung aus finanziellen/betriebsbedingten Gründen des Dienstherren.
Wie hoch das Risiko einer Kündigung innerhalb der Probezeit zB wegen einer Haushaltssperre oder anderer Sparmaßnahmen wegen einer möglichen Energie-Krise und damit verbundenen finanziellen Belastungen des Staates ist.

JesuisSVA:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2022 23:18 ---Während der "Probezeit" kann man ohne jeglichen Grund gelkündigt werden.

--- End quote ---

Das ist entschieden zurückzuweisen! Die Probezeit hat eine solche Wirkung nicht. Sie verkürzt lediglich in bestimmten Konstellationen die Kündigungsfrist.

@acg146: sofern nicht die Probezeit, sondern die Wartezeit des KSchG gemeint ist, braucht der Arbeitgeber während dieser überhaupt keinen Kündigungsgrund. Erst nach der Wartezeit bedürfte er eines Grundes.

Mask:
Du kannst während der Wartezeit nach dem KSchG (Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate) jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Explizit finanzielle bzw. betriebsbedingte Gründe bei einem Bundesministerium eine EG10 einsparen zu müssen, für die ja augenscheinlich eine Planstelle im HH ausgebracht ist, halte ich für äußerst unwahrscheinlich.

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