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Überqualifizierung / Entgeltgruppe

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M:
Guten Tag,

ich habe mich auf eine Stelle im Gesundheitsamt beworben, die nach E7 vergütet werden soll. Eine Ausbildung im Gesundheitswesen ist Voraussetzung. Diese erfülle ich. Außerdem habe ich noch einen fachfremden Bachelor vorzuweisen.

Eine Bekannte, die ebenfalls im öffentlichen Dienst arbeitet, hat mir erzählt, dass man mich durch den abgeschlossenen Hochschulabschluss mindestens in E14 eingruppieren müsste. Stimmt das?

Ich bedanke mich für alle hilfreichen Antworten
M

Unknown:
Nein.

Tiffy:

--- Zitat von: M am 26.08.2022 23:25 ---Eine Bekannte, die ebenfalls im öffentlichen Dienst arbeitet, hat mir erzählt, dass man mich durch den abgeschlossenen Hochschulabschluss mindestens in E14 eingruppieren müsste.

--- End quote ---
Sag ihr dringend, dass sie nicht alle Tassen im Schrank hat.

M:
Danke für die raschen Antworten.

egotrip:
Und um das noch mal ein bisschen mit Leben zu füllen:

Der Traifbeschäftigte ist gemäß seiner nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit eingruppiert.

Das bedeutet, wenn man dir aufgaben nach der EG7 überträgt, dann wirst du auch nach der EG7 vergütet.

Oder anders:

Wenn man sich ein Prof. Dr. Dr. auf eine Pförtnerstelle bewirbt und diese auch bekommt, wird er nach EG2 oder EG3 wie ein Pförtner bezahlt, weil man ihm genau diese Aufgaben überträgt.

Anders herum:

Wenn man einem Pförtner Aufgaben nach der EG14 überträgt, erhält er die EG13, weil er wahrscheinlich nicht die Voraussetzungen für die EG14 in Person erfüllen wird.

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