Hallo zusammen,
mich würde interessieren welchen Unterschied es für einen Beamten macht ob er bei einer Bundesoberbehörde oder Obersten Bundesbehörde oder zum Beispiel bei einer Bundesanstalt beschäftigt ist? Mal davon abgesehen, dass es unterschiedliche Zulagen etc. gibt, ist man doch Bundesbeamter…
Konkret geht es um einen Wechsel als Bundesbeamter (Statusgleich) von einer Bundesoberbehörde zu einer Bundesanstalt (bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts).
Hat ein Wechsel irgendwelche Vor-/Nachteile?
Viele Grüße