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Homeoffice im Ausland

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pinmeister:

--- Zitat von: Thomber am 02.09.2022 13:41 ---Guten Tag.   
Bei meinem Dienstherrn sind HomeOffice-Arbeitsplätze und sogar mobiles Arbeiten ("Laptop am Strand") erlaubt. Es ist also organisatorisch, rechtlich und technisch machbar. Ob das jeder Dienstherr so sieht, ist die Frage.

--- End quote ---

Darfst du auch sagen, wo das so ist?

TheBr4in:

--- Zitat von: BalBund am 28.08.2022 19:12 ---Abgesehen von den richtigen Punkten von LastIT bleiben noch folgende Punkte zu beachten:

- In aller Regel ist der Beamte an einen Umkreis von 30km oder 30 Minuten einfacher Fahrzeit an den Dienstort gebunden bei der Wohnsitznahme.


--- End quote ---

Ziehe ich deutlich in Zweifel und würde dazu gern mal eine Quelle sehen. § 72 Abs. 2 BBG enthält keine pauschale Entfernung. Dass man Abs. 1 nicht erfüllt müsste zudem erstmal nachgewiesen werden.



phantomghost:

--- Zitat von: BalBund am 28.08.2022 19:12 ---Abgesehen von den richtigen Punkten von LastIT bleiben noch folgende Punkte zu beachten:



- Bei 3 Tagen pro Woche in Wien, mit Wochenende also 5, würde der steuerliche Wohnsitz in Österreich liegen, auch das kann zu Problemen führen

--- End quote ---

Das ist unzutreffend. Solange ein Wohnsitz i.S.d  8 Abgabenordnung besteht (davon ist lt. SV auszugehen), ist man in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ggf. wird man auch in Österreich steuerpflichtig. Eine Doppelbesteuerung wäre dann anhand des einschlägigen DBA zu vermeiden.

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