Autor Thema: Einstufung bei der BA mit Berufserfahrung  (Read 1934 times)

DatMary

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Einstufung bei der BA mit Berufserfahrung
« am: 28.08.2022 17:45 »
Hallo zusammen,

wie seht ihr folgenden Sachverhalt?

Als Telefon Service Berater wird man im TV-BA in der Tätigkeitsebene V Stufe 1 eingestuft. Gem. Tarifvertrag kann man bei einschlägiger Berufserfahrung auch in einer höheren Stufe starten.

Wenn man nun zwar im künftigen Rechtsgebiet SGB II und auch der Verwaltung keinerlei Erfahrung hat, dafür aber seit 2004 über gut 15 Jahre Erfahrung in der telefonischen Kundenbetreuung hat, wie stehen da die Chancen einer höheren Stufe?

Die Tätigkeit bei der BA beinhaltet keinerlei Entscheidungskompetenz, und alles geschulte liest man in einem Katalog nach. Keine rechtliche Schulung.

In jedem Call Center der letzten 15 Jahre hat man durch Kulanzen mehr Kompetenz als in der Position als Telefon Service Berater.

Bin für Meinungen dankbar.

Gruß

M

Opa

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Antw:Einstufung bei der BA mit Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 29.08.2022 14:39 »
In der Praxis wird §18 TV-BA sehr eng ausgelegt. Förderliche Zeiten ergeben sich i.d.R. ausschließlich aus einem vorherigen Beschäftigungsverhältnis bei der BA. Die Anerkennung von Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber scheitert regelmäßig an der Vergleichbarkeit des Aufgabeninhalts mit dem jeweiligen TuK der BA.

Die Rechtsprechung folgt dieser restriktiven Anwendung bislang.

Aus der Protokollerklärung zu §18 Abs. 5 TV-BA:
Einschlägige Berufserfahrung liegt dann vor, wenn der/dem Beschäftigten in dem vorherigen Arbeitsverhältnis eine Tätigkeit übertragen war, die demselben TuK der Anlage 1 zugeordnet ist bzw. zuzuordnen wäre wie die übertragene Tätigkeit (fiktive Zuordnung). Im Falle der fiktiven Zuordnung ist maßgeblich, ob die früheren Tätigkeiten nach ihrer Art (Aufgabeninhalt) und ihrem Anforderungsniveau den Kompetenzanforderungen der im aktuellen Arbeitsverhältnis erstmalig übertragenen Tätigkeit bei der BA vergleichbar sind.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/tarifvertrag-ba-tv-ba-23-ae-tv_ba146396.pdf

Zum konkreten Fall: In der Tätigkeitsebene V zählen Verwaltungskenntnisse und Rechtskenntnisse zum Aufgabeninhalt und Anforderungsniveau. Vgl. hierzu das einschlägige TuK, Kasten „fachlich-methodische Anforderungen“. Telefonische Kundenbetreuung in einem anderen Aufgabengebiet wird daher regelmäßig nicht zu einer Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung führen.


« Last Edit: 29.08.2022 14:45 von Opa »

Bastel

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Antw:Einstufung bei der BA mit Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 30.08.2022 08:53 »
Die Anforderungen an die einschlägigie Berufserfahrung sind recht hoch. Wenn du den Vertrag noch nicht unterschrieben hast, kannst du eine höhere Stufe fordern. Ich vermute förderliche Zeiten gibt es auch beim TV-BA? Hier könnte man dir ggf. entgegenkommen.