Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Garantiebetrag und Stufenlaufzeiten 9a - > 9b TV-L Berlin

(1/1)

Karajana:
Hallo,

ich wollte mal fragen,
1) wie es mit Garantiebeträgen aussieht, wenn man von der 9a zur 9b wechselt. Ich wechselte am 1.8. letzten Jahres von der 9a Stufe 2 in die 9b Stufe 2, exakt gleiches Gehalt wie vorher, also keinen Euro Unterschied
2) Wie man mit den Stufen umgeht. Bin am 1.1.20 in die 9a Stufe 1 gestartet, dann zum 1.8.21 in die 9b Stufe 2 mit dem Hinweis, dass ich bis Stufe 3 noch bis 1.8.23 warten soll. Ist das wirklich so oder gibt es bei den Stufenlaufzeiten Ausnahmen wenn das Gehalt exakt gleich bleibt?

Danke schon einmal  ;D

JesuisSVA:
Der Garantiebetrag ist der Höhe nach auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Höhergruppierung begrenzt. Dieser beträgt in der genannten Konstellation genau 1 €. Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der Stufe der höheren Entgeltgruppe von vorn.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version