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Energiegeld und unständige Bezüge

(1/1)

BAT:
AN hat alle vier Monate unständige Bezüge, die teils zu versteuern sind. Fällt mit der September - Abrechnung zusammen.

- wie ist das mit der Besteuerung auf die Engergiepauschale? Fällt die höher aus als ohne die unständigen Bezüge? "Glättet sich das wieder durch die Steuererklärung?

Gruß

Weltraumpräsident:
- Grundsätzlich ist die Energiepauschale steuerpflichtig.
- Höheres Einkommen bedeutet, wiederum grundsätzlich, höhere Eink.-Steuer.
- Nachdem es sich um eine Jahressteuer handelt, ja.

BAT:
Okay, danke.

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