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Eingruppierung (E5) bei einschlägiger Erfahrung - Hotline Gesundheitsamt

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Gonzo:
Da hier scheinbar viele sachkundige User unterwegs sind habe ich Fragen zu meinem Arbeitsverhältnis im Gesundheitsamt.
Erstmal zu mir:
Ich habe eine Ausbildung als Reiseverkehrskaufmann vor über zehn Jahren erfolgreich absolviert, seitdem arbeitete ich u. A. bei der Deutschen Bahn am Telefon (BahnCard-Service) sowie für zwei größere Reiseveranstalter auch jeweils als Kundenberater am Telefon. So komme ich cirka auf 8 Jahre Erfahrung in der direkten Beratung via Telefon/Hotline sowie per E-Mail.
Seit einem Jahr arbeite ich nun im Gesundheitsamt am Telefon(Hotline) und bin Ansprechpartner im Gesundheitsamt für alle Bürger im Landkreis. Ich gebe Auskünfte zu allen Gesundheitsthemen sowie zu aktuellen Corona-Auflagen. Ich habe Aussicht auf den Posten der stellvertretenden Teamleitung (Hotline).
Mir ist klar, dass ich kein gelernter Verwaltungsfachangesteller bin jedoch denke ich, dass E5 / Stufe 1 zu niedrig angesetzt ist wenn eine 3-jährige kaufmännische Ausbildung sowie 8-jährige eingschlägige Berufserfahrung besteht.

Kurz gefragt: Liege ich falsch? Oder, wenn ich richtig liegen sollte: welche EG / Stufe wäre gerechtfertigt? Einschlägige Erfahrung in der spezifischen mir übertragenen Aufgabe besteht wie oben beschrieben.

Danke!

JesuisSVA:
Nach der Schilderung erscheint eine Eingruppierung in E4 als durchaus wahrscheinlich, da das Erfordernis gründlicher Fachkenntnisse oder einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung nicht im Ansatz erkennbar ist, sondern vielmehr von schwierigen Tätigkeiten auszugehen ist, wenn überhaupt. Einschlägige Berufserfahrung im Tarifsinne lag entgegen der Behauptung bei Einstellung nicht vor.

Gonzo:

--- Zitat von: JesuisSVA am 30.08.2022 14:43 ---Nach der Schilderung erscheint eine Eingruppierung in E4 als durchaus wahrscheinlich, da das Erfordernis gründlicher Fachkenntnisse oder einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung nicht im Ansatz erkennbar ist, sondern vielmehr von schwierigen Tätigkeiten auszugehen ist, wenn überhaupt. Einschlägige Berufserfahrung im Tarifsinne lag entgegen der Behauptung bei Einstellung nicht vor.

--- End quote ---
Inwiefern soll eine Berufsausbildung bei Einstellung nicht vorgelegen haben? Ich habe doch geschildert, dass eine kaufmännische Ausbildung vor über zehn Jahren erfolgreich absolviert wurde, deswegen verstehe ich deine Antwort nicht.
Zudem bin ich nicht der einzige Mitarbeiter im GA, der in den letzten 2 Jahren als Quereinsteiger mit vorangegangener Berufsausbildung plus Berufserfahrung aufgrund der Corona-Krise mit E5 eingruppiert eingestellt wurde.

JesuisSVA:
Da niemand behauptet hat, eine Berufsausbildung habe bei Einstellung nicht vorgelegen, geht diese Erwiderung völlig fehl. Ich rate zum sorgsamen Lesen meiner Ausführungen.

Die Eingruppierung obliegt nicht dem Arbeitgeber noch fände sie durch deklaratorsiche Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag statt, sie erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Und führen zu dem genannten Ergebnis. Ob der Arbeitgeber darüber irrt, ändert daran nichts.

Gonzo:
Ich bin doch stark verwundert, habe ich bei meiner Recherche zwecks ähnlicher Stellenausschreibungen meiner aktuellen Stelle festgestellt, dass ebenso mindestens die Eingruppierung in E5 geboten wird.

Beispiel einer Stellenausschreibung Contact-Tracing Team (Gesundheitsamt):


--- Zitat ---Nachweisliche EDV-Kenntnisse (Office-Paket)
Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung
Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
Hohe Flexibilität und konstante Belastbarkeit
Verständnis für medizinische Grundzusammenhänge
Bereitschaft zu Samstags-/Sonntags- und Feiertagsdiensten

[...] Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrag der Länder (TV-L) sowie den üblichen Sozialleistungen. Daneben werden Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschläge gewährt.
--- End quote ---

Dementsprechend ist meine Verwunderung groß, weswegen hier E4 genannt wird. Ich bin davon ausgegangen, dass einschlägige Erfahrung sowie eine vorangegangene Berufsausbildung eine Rolle spielen würde. (Bei einem Kollegen ohne vorangegangener Ausbildung wurde dementsprechend eine niedrigere Entgeltstufe angesetzt.)

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