Autor Thema: [Allg] Frage zu Wahlleistungen PKV  (Read 1471 times)

UnknownUser

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[Allg] Frage zu Wahlleistungen PKV
« am: 30.08.2022 16:57 »
Hallo an alle,

zum Thema Wahlleistungen in der PKV gibt es ja schon einige Einträge und die Meinungen scheinen auch sehr unterschiedlich zu sein. Ich frage mich, was in gewissen Situationen passiert, wenn man KEINE Wahlleistungen versichert hat. Hier zwei Beispiele:

1) Angenommen, ich habe KEIN 2-Bett-Zimmer versichert, werde im Krankenhaus aber in ein 2-Bett-Zimmer gelegt, weil alle Mehrbettzimmer belegt sind. Zahlt das die PKV dann komplett oder muss ich zahlen, weil ich ja kein 2-Bett-Zimmer versichert habe?

2) Angenommen ich habe KEINE Chefarztbehandlung versichert, komme ins Krankenhaus, bin nicht bei Bewusstsein und werde vom Chefarzt behandelt, also ohne dass ich das wusste oder dem zugestimmt habe. Zahlt das dann die PKV?

Außerdem würde ich gern wissen, wie das im Krankenhaus dann alles als privat Versicherter abläuft. Fragen die einen am Anfang, ob man vom Chefarzt behandelt werden oder in welches Zimmer man möchte? Und kommt es öfter vor, dass bestimmte OPs nur von den Chefärzten durchgeführt werden können oder ist das eher selten?

Ich freue mich über eure Erfahrungsberichte.

Viele Grüße!
« Last Edit: 31.08.2022 02:26 von Admin2 »

Woldemar

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Antw:Frage zu Wahlleistungen PKV
« Antwort #1 am: 30.08.2022 22:42 »
Unsere Erfahrung dazu ist, dass die KH diese Leistungen abfragen und dich dann einen entsprechenden Behandlungsvertrag unterschreiben lassen. Ohne einen solchen Vertrag dürfte das KH keinen Anspruch auf Zahlung der Rechnung haben und die Frage des Kostenträgers stellt sich erst gar nicht.

Aber auch wenn du diese Leistungen versichert hast und einen Behandlungsvertrag unterschrieben hast, wird es vermutlich in der Mehrzahl der Fälle dazu kommen, dass diese zwar abgerechnet, allerdings nicht tatsächlich erbracht werden. Wenn die keine Zimmer frei haben, landest du eben im Mehrbettzimmer und wenn der Chefarzt nicht abkömmlich ist, behandelt dich eben jemand anders.

Bei vorab geplanten Aufenthalten mit genügend Vorlaufzeit mag das funktionieren, dazu habe ich aber keine Erfahrungen.

Wir haben diese Leistungen "damals" versichert, weil sie nur dann auch ohne Gesundheitsprüfung auf unsere Kinder übertragbar waren. Die Kinderplanung ist durch, die Kleinen bestmöglich versichert und wir haben die Wahlleistungen mittlerweile gekündigt, da wir der Meinung sind, diese im Bedarfsfall einfach selbst tragen zu können.

Beamter

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Antw:Frage zu Wahlleistungen PKV
« Antwort #2 am: 30.08.2022 23:32 »
1) Unterschreibet Du nichts, kann das KH auch keine Wahlleistung abrechnen, völlig egal ob Du alleine oder mit 5 Leuten im Zimmer liegst. Daher auch kein Problem bei der Erstattung.

2) Siehe oben. Wenn Du nichts unterschreibst, ist dir egal wer dich behandelt. Es kann nichts als Wahlleistung abgerechnet werden und damit gibt es in der Erstattung keine Abzüge.

Unterschreibst Du Einbettzimmer und liegst im Doppelzimmer, zahlst Du ebenfalls nichts drauf. Unterschreibst Du den Wahlarzt, zahlst Du diesen auch nur für zum Beispiel die Visite bei der ein im Vertrag aufgeführter Arzt anwesend ist. Kommt nie einer aus dieser Liste, zahlst Du auch nicht extra.

Wahlarzt kannst dir in der Regel schenken. Bringt nichts und falls wichtig, wird er sowieso konsultiert.

Opa

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Antw:[Allg] Frage zu Wahlleistungen PKV
« Antwort #3 am: 31.08.2022 16:26 »
Für beide Wahlleistungen gilt: Was nicht vorher im Behandlungsvertrag vereinbart wurde, kann hinterher auch nicht abgerechnet werden.

Zu den gewünschten Erfahrungen (war allerdings als Erwachsener nur zwei mal für 2 bzw. 3 Tage im Krankenhaus):

 Chefarztbehandlung: Wenn man darauf steht, dass zur Visite der Chefarzt mit einer mindestens 5-köpfigen Entourage aus AiP und Studenten durch die Zimmer rauscht, dabei die Patienten fast garnicht beachtet und sich so fachsprachlich äußert, dass man nicht unterscheiden kann, ob er lateinische Diagnosen oder italienische Speisekarten rezitiert- dann sollte man unbedingt diese Zusatzleistung versichern.

Wer einfach nur gesund werden will, ist in der Regel ohne Chefarzt besser dran.

 Zweibettzimmer: Fand ich ganz angenehm im Vergleich zu dem Vierbettzimmer, in dem ich einen halben Tag liegen musste, weil anfangs auf der Privatstation nichts frei war. Ist halt deutlich ruhiger was Besuche tagsüber und Variationen von Schlafgeräuschen nachts angeht. Zudem haben manche Krankenhäuser für Privatpatienten gesonderte Bereiche, in denen sowohl Unterbringung als auch Verpflegung eher einem 4-Sterne-Hotel als einer Gesundheitsfabrik entsprechen. Wurde bei mir damals zum normalen Zweibettzimmer-Preis abgerechnet, sodass ich nichts zuzahlen musste.