Hallo Zusammen,
mein Arbeitgeber hat eine neue Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten herausgegeben.
Es dürfen maximal 45 % der Arbeitszeit in Form von Mobiler Arbeit erbracht werden. Dies muss immer wöchentlich betrachtet werden. Bei Vollbeschäftigung sind das 17,78 Stunden in der Woche.
Und obwohl es auch eine DV zur gleitenden Arbeitszeit gibt, darf ich diese Mobile AZ in der Woche nicht überschreiten, um sie in der kommenden Woche (oder später) zu unterschreiten oder auszugleichen.
Kann dasso rechtens sein?
Wie ist das bei euch geregelt?