Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Mehrarbeit und Kündinung(Seiten AN)
Bumblebee:
Hallo Zusammen,
da es im TV-L ja so ist, dass man Mehrarbeit, die bereits "beantragt" wurde, bei Krankheit nicht wiederbekommt.
Kann mir jemand sagen, wie es sich verhält, wenn man gekündigt hat? :o
Fall:
AN hat von Januar bis Mai bereits Mehrarbeit angesammelt, um diese zwischen Weihnachten und Neujahr abfeiern zu können. Im Mai wurde diese von ihr bereits für die Tage abgezogen und vom Vorgesetzen genehmigt.
Nun hat AN zum 30.11. gekündigt und ist demnach im Dezember nicht mehr beschäftigt.
Kann sie die von Ihr im Voraus geleisteten 4 Tage wieder zurückbekommen und vor dem letzten Arbeitstag genommen werden, oder verfallen diese auch?
JesuisSVA:
Ich verstehe den Sachverhalt nicht. Was hat die Teilzeitbeschäftigte "beantragt"?
Bumblebee:
Wieso Teilzeitbeschäfitgte ? Das wurde nie geschrieben.
Entschuldigung....
Den Freizeitausgleich beantragt.
Also in dem Fall ist es so, dass man für die Schließungszeit zwischen Weihnachten und Neujahr auch Mehrarbeit nutzen kann. Da dieser AN bereits im Mai die dafür benötigte Mehrarbeit zusammen hatte, hat dieser die Schließungszeit über Mehrarbeit abgedeckt und muss kein Urlaub dafür nehmen.
Jetzt ist der AN aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, die Mehrarbeit von seinem Zeitkonto aber weg, da bereits abgezogen für Weihnachten.
JesuisSVA:
Mehrarbeit kann nur durch Teilzeitbeschäftigte geleistet werden, § 7 Abs. 6 TV-L.
Bumblebee:
--- Zitat von: JesuisSVA am 31.08.2022 10:47 ---Mehrarbeit kann nur durch Teilzeitbeschäftigte geleistet werden, § 7 Abs. 6 TV-L.
--- End quote ---
Gut, das wird hier anders gehandthabt...
Hier macht jeder Mehrarbeit, sobald dieser über seine tägliche Arbeitszeit hinaus arbeitet. Auch Vollzeitangestellte
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