Du redest nicht von Mehrarbeit, da das, wie JesuisSVA sagt, ein definierter Begriff ist.
Ihr habt bei euch eine Gleitzeitregelung und die Möglichkeit Guthaben "vorzuarbeiten" um es dann bei anderer Gelegenheit abzugleiten.
Bei uns wäre es vermutlich so, dass der genehmigte Arbeitszeitausgleich storniert werden würde, dann natürlich dem Zeitguthaben wieder gutgeschrieben wird und das Guthaben vor ausscheiden genutzt werden kann.
Aber ob es dafür gesetzliche Grundlagen gibt, weiß ich nicht, da solche Gleitzeitkonten glaub über interne Regelungen gemacht werden.
Wenn du lieb (nein... fachlich richtig) fragst, kann JesuisSVA vielleicht mehr dazu sagen...