Hallo zusammen,
meine Kollegin und ich besuchen derzeit den Angestelltenlehrgang II und sind im Herbst 2023 nach zwei Jahren fertig. Wir sollen nun zum Ende diesen Jahres hin schon auf unsere neuen Stellen wechseln. Es ist vorgesehen, dass wir im nächsten Jahr, nach Ende des Lehrgangs, in EG 9b befördert werden. Aktuell sind wir in EG7 eingruppiert. Stellenbeschreibungen gibt es bei unserer Kommune tatsächlich keine.
Auf Nachfrage hin wurde uns gesagt, dass wir keine Zulage für eine höherwertige Tätigkeit bekommen werden und bis zum Ende des Lehrgangs in EG7 eingruppiert bleiben. Meiner Auffassung nach nehmen wir aber, sobald wir auf die neue Stelle wechseln, höherwertige Tätigkeiten wahr und uns stünde eine Zulage zu?
Ist das richtig so?
Vielen Dank im Voraus!