Autor Thema: Weihnachtsgeld iVm Arbeitgeberwechsel  (Read 2054 times)

Mantuvo

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Weihnachtsgeld iVm Arbeitgeberwechsel
« am: 31.08.2022 14:23 »
Hallo Zusammen,

bei mir ergibt sich folgende Besonderheit im Rahmen der Berechnung des 13. Gehaltes / Weihnachtsgeld:

Ich war vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 (auch bereits die vorangegangenen Jahre, wobei das für meine Fragestellung irrelevant sein dürfte) bei einem Arbeitgeber angestellt (Anwendung des TVöD).
Am 01.07.2022 bin ich zu einem anderen Arbeitgeber gewechselt (auch Anwendung des TVöD) und kehre nun aus diversen Gründen (bessere Stelle, anderer Vorgesetzte, etc.) voraussichtlich zum 01.10.2022 wieder zum alten Arbeitgeber zurück.

Nun stellt sich mir die Frage der Berechnung der Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld" / 13. Gehalt):

Anspruch auf die Sonderzahlung hat man ja nur, wenn man am 01.12. eines Jahres in einem aktiven Arbeitsverhältnis steht. Bei dem "Zwischen-Arbeitgeber" (01.07.-30.09.) wäre dies ja nun nicht der Fall, sodass ich hier nachvollziehbarerweise auch keine Zahlung erwarten kann.

Bei meinem neuen Arbeitgeber stehe ich ab 01.10. in einem aktiven Arbeitsverhältnis, sodass ich auch Anspruch auf 1/4 der Sonderzahlung habe (Zeitraum 01.10.-31.12.).

Nun meine Frage:
Wird hierbei auch zusätzlich der Zeitraum vom 01.01.-30.06. berücksichtigt (somit 1/2 Anspruch, zzgl. 1/4 ergibt 3/4 Anspruch in Summe), da es ja der gleiche Arbeitgeber war / ist. Allerdings wurde das Arbeitsverhältnis ja unterbrochen.
Oder wird hierbei nur das ununterbrochene Arbeitsverhältnis berücksichtigt (somit 01.10.-31.12 und daraus folgend 1/4 der Sonderzahlung)?

Bereits vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße

McOldie

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Antw:Weihnachtsgeld iVm Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 02.09.2022 13:01 »
Zeiten beim selben Arbeitgeber aus einem früheren Arbeitsverhältnis im selben Kalenderjahr sind bei der Höhe der Jahressonderzahlung allerdings zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 12.12.2012 – 10 AZR 922/11 – ZTR 2013, 15). Entgegen der früheren Auffassung der Arbeitgeber und entgegen der Rechtsprechung der Vorinstanzen hat das BAG entschieden, dass Arbeitnehmer, die sich am 1. Dezember des Jahres in einem Arbeitsverhältnis befinden, einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung für die Monate haben, in denen ein Anspruch auf Entgelt bestand. Dabei sei es unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr unterbrochen gewesen sei, beispielsweise weil eine weitere Befristung sich nicht nahtlos angeschlossen habe. Die tarifliche Regelung stelle hinsichtlich der Höhe der Jahressonderzahlung maßgeblich darauf ab, in welchen Monaten ein Entgeltanspruch gegen denselben Arbeitgeber bestanden habe. Keine Kürzung des Anspruchs um jeweils ein Zwölftel habe für die Monate zu erfolgen, in denen Entgelt von diesem Arbeitgeber gezahlt worden sei, unabhängig davon, ob es sich um das gleiche oder ein früheres Arbeitsverhältnis handele.

Mantuvo

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Antw:Weihnachtsgeld iVm Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 02.09.2022 13:17 »
Vielen Dank für die fachkundige Antwort, das hilft mir sehr gut weiter  :)

Cari4

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Antw:Weihnachtsgeld iVm Arbeitgeberwechsel
« Antwort #3 am: 04.09.2022 15:09 »
Hallo,

ich habe eine ähnliche Fragestellung, bin aber nicht sicher, ob ich die Antwort von McOldie auf meine Situation übertragen kann.
Ich blicke bei dem Ganzen TVÖD SuE Zeug nicht durch...

Also: Ich bin seit 2020 angestellt (TVöD SuE 8b), mein befristeter Vertrag endet im Dezember, weshalb ich eine neue Stelle gesucht und gefunden habe. Der neue Arbeitgeber (TVöD SuE 8a) möchte mich schon ab 01.11.22 einstellen (ein Aufhebungsvertrag könnte vereinbart werden mit dem jetzigen Arbeitgeber). Allerdings bin ich unsicher wegen des Weihnachtsgeldes bzw der Jahressonderzahlung. Auf die kann ich nicht gut verzichten... Geht mir die dann verloren bzw bekomme ich dann nur anteilig für November und Dezember etwas gezahlt?
Oder wird lediglich das 8b Gehalt der Monate Juli, August, September, für die Berechnung herangezogen? Oder wie verstehe ich fehlende Beschäftigungszeiten? Beim gleichen Arbeitgeber? Arbeitslosigkeit? Nicht TVÖD-Job?

Ich hoffe, es kann jemand etwas Licht in dieses dunkle Wirrwarr bringen. Danke schon mal im Voraus für Eure Hilfe!

Liebe Grüße

JesuisSVA

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Antw:Weihnachtsgeld iVm Arbeitgeberwechsel
« Antwort #4 am: 04.09.2022 15:17 »
Deine Frage hat wenig mit der ursprünglichen Fragestellung oder der Antwort von McOldie zu tun. Du kehrst ja nicht zu einem Arbeitgeber zurück, bei dem Du dieses Jahr bereits beschäftigt warst, Du wechselst schlicht den Arbeitgeber. Beim neuen Arbeitgeber stehen Dir bei Beschäftigungsbeginn zum 01.11. lediglich 2/12 der JSZ zu. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum alten Arbeitgeber vor dem 01.12. steht bei diesem keine JSZ zu.

Cari4

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Antw:Weihnachtsgeld iVm Arbeitgeberwechsel
« Antwort #5 am: 06.09.2022 11:16 »
Danke für deine Antwort.