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Welche Stufe nach internem Jobwechsel?

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Krax:
Hallo zusammen,

Derzeit bin ich in Gruppe 5 Stufe 6 eingruppiert. Unsere Vorgesetze fällt nun mindestens ein bis zwei Jahre aus und ihre Stelle wurde nun ausgeschrieben. Intern wird favorisiert, dass ich den Job übernehmen soll, jedenfalls soll ich mich normal bewerben. Eigentlich ist dies ein Job in einer leitenden Funktion, die Stelle wurde allerdings als Sachbearbeiter beschrieben. Meine eigentliche Frage bezieht sich aber auf die Einteilung in die Stufe. Mal angenommen der Job wird in die Entgeltgruppe 8 eingestuft, behalte ich meine Stufe oder fange ich bei 1 wieder an?


JesuisSVA:
Eine Höhergruppierung aus E5 Stufe 6 nach E8 führt in Stufe 3.

McOldie:
Die Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung richtet sich nach § 17 Abs. 4 TVL.
Ergenis:
Neue Stufe in E 8 ist Stufe 3 , zuzüglich eines Garantiebetrages

JesuisSVA:
Der Garantiebetrag wird nicht zuzüglich zum Entgelt der höheren Stufe gezahlt, sondern anstelle des Unterschiedsbetrags.

Krax:
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! Das mit der Gruppe 8 ist nur eine Annahme, kann auch höher sein.
Da der neue Posten wirklich viel mehr Verantwortung und vieles anderes mit sich bringt, würde ich diesen nur ausüben, wenn es sich für mich finanziell auch wirklich lohnt und ich um einiges mehr verdiene als jetzt, was so wie ihr schildert ja leider nicht der Fall ist...

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