Autor Thema: Energiepauschale  (Read 16774 times)

pommes

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #30 am: 23.09.2022 20:48 »
lol, sehr gut. Hat sich doch gelohnt nochmal reinzuschauen, jetzt lächel ich :)

Admin2

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #31 am: 24.09.2022 01:45 »
Kinder, reisst Euch zusammen bitte...

Babbe1986

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #32 am: 24.09.2022 10:44 »
Kinder, reisst Euch zusammen bitte...

Machen wir!

TVöDler2022

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #33 am: 25.09.2022 00:03 »
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.

WasDennNun

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #34 am: 25.09.2022 08:39 »
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Babbe1986

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #35 am: 25.09.2022 18:32 »
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.

Vielen Dank!

Babbe1986

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #36 am: 25.09.2022 18:52 »
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!

JesuisSVA

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #37 am: 25.09.2022 19:13 »
Nein, das ist Unsinn.

WasDennNun

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #38 am: 25.09.2022 19:16 »
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!
Großer Irrtum!
Wie kommst du darauf?

TVöDler2022

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #39 am: 25.09.2022 19:50 »
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!

Abgabepflichtig bist du, wenn du Steuerklasse 3/5 hast oder 4 mit Faktorverfahren (soll evtl. in den kommenden Jahren verpflichtend werden, da gerechtere unterjährige Steuerverteilung - laut Koalitionsvertrag) oder im Vorfeld bereits einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hast (z.B. wegen weitem Anfahrtsweg zur Arbeit)

Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld von mehr als 410 EUR bezogen hast - auf deiner Lohnsteuerbescheinigung bestimmte Buchstaben hinterlegt sind (S = sonstiger Bezug lt. Schätzung, U = Unterbrechung von mehr als 5 Tagen) oder eben noch sonstige andere Einkünfte angefallen sind (Vermietung, Nebengewerbe etc.)

Babbe1986

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #40 am: 26.09.2022 21:53 »
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!

Abgabepflichtig bist du, wenn du Steuerklasse 3/5 hast oder 4 mit Faktorverfahren (soll evtl. in den kommenden Jahren verpflichtend werden, da gerechtere unterjährige Steuerverteilung - laut Koalitionsvertrag) oder im Vorfeld bereits einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hast (z.B. wegen weitem Anfahrtsweg zur Arbeit)

Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld von mehr als 410 EUR bezogen hast - auf deiner Lohnsteuerbescheinigung bestimmte Buchstaben hinterlegt sind (S = sonstiger Bezug lt. Schätzung, U = Unterbrechung von mehr als 5 Tagen) oder eben noch sonstige andere Einkünfte angefallen sind (Vermietung, Nebengewerbe etc.)

Danke!

BAT

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #41 am: 10.12.2022 18:02 »
So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.

Läuft... Einfach geht nicht in D. :P

SusiE

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #42 am: 10.12.2022 21:39 »
So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.

Läuft... Einfach geht nicht in D. :P
Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂

WasDennNun

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #43 am: 11.12.2022 18:48 »
So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.

Läuft... Einfach geht nicht in D. :P
Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂
Bei meiner Gattin waren es 10Tage bis das Geld auf dem Konto war.
Bei mir wg. VuV 8 Wochen, bis sie die Nachzahlung abgebucht haben.
Toll welche Spannweiten da erreicht werden.

BAT

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Antw:Energiepauschale
« Antwort #44 am: 12.12.2022 09:11 »

Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂

Das ist heftig. Bei mir über Elster sind es meist so drei Monate.

Aber wegen einer Energiepauschale von 200 € soll ich nun Monate auf die Erstattung von fast 1000 € warten, ick glob ick werd bekloppt... :P