Energiepauschale

Begonnen von Babbe1986, 31.08.2022 21:36

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

pommes

lol, sehr gut. Hat sich doch gelohnt nochmal reinzuschauen, jetzt lächel ich :)

Admin2

Kinder, reisst Euch zusammen bitte...

Babbe1986

Zitat von: Admin2 in 24.09.2022 01:45
Kinder, reisst Euch zusammen bitte...

Machen wir!

TVöDler2022

Zitat von: Babbe1986 in 22.09.2022 22:08
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.

WasDennNun

Zitat von: TVöDler2022 in 25.09.2022 00:03
Zitat von: Babbe1986 in 22.09.2022 22:08
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Babbe1986

Zitat von: TVöDler2022 in 25.09.2022 00:03
Zitat von: Babbe1986 in 22.09.2022 22:08
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.

Vielen Dank!

Babbe1986

Zitat von: WasDennNun in 25.09.2022 08:39
Zitat von: TVöDler2022 in 25.09.2022 00:03
Zitat von: Babbe1986 in 22.09.2022 22:08
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!

JesuisSVA

Nein, das ist Unsinn.

WasDennNun

Zitat von: Babbe1986 in 25.09.2022 18:52
Zitat von: WasDennNun in 25.09.2022 08:39
Zitat von: TVöDler2022 in 25.09.2022 00:03
Zitat von: Babbe1986 in 22.09.2022 22:08
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!
Großer Irrtum!
Wie kommst du darauf?

TVöDler2022

Zitat von: Babbe1986 in 25.09.2022 18:52
Zitat von: WasDennNun in 25.09.2022 08:39
Zitat von: TVöDler2022 in 25.09.2022 00:03
Zitat von: Babbe1986 in 22.09.2022 22:08
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!

Abgabepflichtig bist du, wenn du Steuerklasse 3/5 hast oder 4 mit Faktorverfahren (soll evtl. in den kommenden Jahren verpflichtend werden, da gerechtere unterjährige Steuerverteilung - laut Koalitionsvertrag) oder im Vorfeld bereits einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hast (z.B. wegen weitem Anfahrtsweg zur Arbeit)

Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld von mehr als 410 EUR bezogen hast - auf deiner Lohnsteuerbescheinigung bestimmte Buchstaben hinterlegt sind (S = sonstiger Bezug lt. Schätzung, U = Unterbrechung von mehr als 5 Tagen) oder eben noch sonstige andere Einkünfte angefallen sind (Vermietung, Nebengewerbe etc.)

Babbe1986

Zitat von: TVöDler2022 in 25.09.2022 19:50
Zitat von: Babbe1986 in 25.09.2022 18:52
Zitat von: WasDennNun in 25.09.2022 08:39
Zitat von: TVöDler2022 in 25.09.2022 00:03
Zitat von: Babbe1986 in 22.09.2022 22:08
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!

Abgabepflichtig bist du, wenn du Steuerklasse 3/5 hast oder 4 mit Faktorverfahren (soll evtl. in den kommenden Jahren verpflichtend werden, da gerechtere unterjährige Steuerverteilung - laut Koalitionsvertrag) oder im Vorfeld bereits einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hast (z.B. wegen weitem Anfahrtsweg zur Arbeit)

Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld von mehr als 410 EUR bezogen hast - auf deiner Lohnsteuerbescheinigung bestimmte Buchstaben hinterlegt sind (S = sonstiger Bezug lt. Schätzung, U = Unterbrechung von mehr als 5 Tagen) oder eben noch sonstige andere Einkünfte angefallen sind (Vermietung, Nebengewerbe etc.)

Danke!

BAT

So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.

Läuft... Einfach geht nicht in D. :P

SusiE

Zitat von: BAT in 10.12.2022 18:02
So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.

Läuft... Einfach geht nicht in D. :P
Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂

WasDennNun

Zitat von: SusiE in 10.12.2022 21:39
Zitat von: BAT in 10.12.2022 18:02
So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.

Läuft... Einfach geht nicht in D. :P
Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂
Bei meiner Gattin waren es 10Tage bis das Geld auf dem Konto war.
Bei mir wg. VuV 8 Wochen, bis sie die Nachzahlung abgebucht haben.
Toll welche Spannweiten da erreicht werden.

BAT

Zitat von: SusiE in 10.12.2022 21:39

Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂

Das ist heftig. Bei mir über Elster sind es meist so drei Monate.

Aber wegen einer Energiepauschale von 200 € soll ich nun Monate auf die Erstattung von fast 1000 € warten, ick glob ick werd bekloppt... :P