Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Gleichsetzung BA-Abschluss mit FH-Abschluss

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JesuisSVA:
Die beamtenrechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes sind kein Geheimwissen, sondern entspringen öffentlich zugänglichen Gesetzen und Verordnungen. Du könntest Dich also problemlos einlesen. Einfacher wäre es aber möglicherweise, hier einfach das Land zu offenbaren, um das es geht, so dass jemand, der mit den jeweiligen Regelungen vertraut ist, die entsprechende Auskunft gibt.

Beamter:
Qualifikationsebene, Gehobener Dienst - Entgeltgruppe, TV-L.

Was haben diese Dinge miteinander zu tun?

Richtig, nichts.

JesuisSVA:
Da die Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 der EGO hinsichtlich der Voraussetzung in der Person auf den erfolgreichen Besuch einer Schule, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene berechtigt, abstellt, offenbarst Du mit Deinem Beitrag Deine völlige Ahnungslosigkeit. Das eröffnet einem zwar Karriereperspektiven bei dem Grünen oder beim ÖRR, in einem Fachforum hat man hingegen schlicht nichts verloren.

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