Hallo an Alle!
Es würde mich mal interessieren, wie es sich verhält wenn ein (Bundes)Beamter längere Zeit z. B. wegen Krankheit oder Elternzeit nicht an der Dienststelle ist und es in diesem Zeitraum Stellenausschreibungen gibt, auf die sich der Beamte bewerben könnte.
Müsste die Personalstelle den Beamten über die Stellenausschreibung informieren?
Falls ja, gibt es da eine Fundstelle und Unterschiede zwischen Beamten in Elternzeit bzw. Beamten im Krankenstand?
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Gruß
Manuel