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Fürsorgepflicht muss auch gelten im Rahmen einer Versetzung

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Thomber:
Grüße an/ins Forum!

Mich beschäftigt folgender Vorfall:

Verbeamtete Dienstkraft hat sich bei anderem Dienstherrn beworben und sich in einem Bewerbungsverfahren durchgesetzt.

Der Abteilungsleiter des neuen Dienstherrn ruft beim Abteilungsleiter des alten Dienstherrn an. Es wird vereinbart, dass die Kraft noch drei Monate bleiben muss und dann per "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" gehen darf.

"Ne Woche" später meldet sich die Personalverwaltung des alten Dienstherrn und schreibt, sinngemäß:  NEIN! Wir können auf kein Personal verzichten. Wir stimmen der Versetzung nicht zu...."

Tja, damit wäre dann der Lebenstraum der Dienstkraft wie eine Seifenblase geplatzt.  (Denn sie ist ü50 und ein Laufbahnwechsel wäre beim alten Dienstherrn jetzt sowieso nicht mehr möglich.)

Berufsbegleitdendes Studium usw. alles umsonst, wenn Dienstkraft an alter Stelle verbleiben muss.

Dazu gibt es auch eine Petition im Bundestag:
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung

Kennt Ihr solche Fälle. wo man jemanden den Aufstieg durch Ablehnung einer Versetzung kaputt gemacht hat? Fälle oder Rechtsprechung habe ich nicht gefunden.

Danke sehr im Voraus.

Alphonso:
Hm, ich kannte den Fall bei uns auch. Dort wollte man den Kollegen auch partout nicht abgeben. Am Ende ging dieses Thema einfach so viele Ebenen nach oben, bis man sich dann "geeinigt" hat.

Ansonsten ist der Beamte den gesetzlichen Regelungen zur Versetzung/Abordnung ausgeliefert.

Thomber:
Moin.

Der Fall liegt beim Anwalt. Wenn ich mehr höre, werde ich berichten.
Bin gespannt, ob die Fürsorgepflicht hier greift oder, ob man tatsächlich einen Beamten "klein halten" kann nach Belieben...

@llen einen schönen Wochenstart gewünscht!   :D

WasDennNun:
Unschön so was.

Anderseits gibt es doch das Konstrukt Beamtentum uA aus dem Grunde, dass der Dienstherr eine gesicherte im "beliebig" zur verfügungstehende und planbare Heerschar an "Arbeitskräften" hat, oder?

Wenn da der einzelne Beamte nach seinem Gusto hin und her springen kann, dann brauchen wir dieses Konstrukt doch noch weniger.

Das er hier möglicherweise die Arbeitskraft nicht optimal einsetzt ist eine andere Geschichte.

Tagelöhner:
Richtig erkannt, ein Nachteil des Berufsbeamtentums dem an anderer Stelle genug andere für die heutige Zeit einzigartige Privilegien entgegen stehen. Nur sollen aber einmal mehr eventuelle Nachteile umgangen werden, weil sie einfach nicht in den Kram passen.

Eine Reform des Berufsbeamtentums wäre in der heutigen Zeit mehr als angebracht. Die althergebrachten Grundsätze verkommen immer mehr zum Witz, über den keiner mehr lachen kann. Nachteile des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses reduzieren und im Gegenzug Privilegien reduzieren, das wäre ein konsequentes Reformvorhaben.

Außerdem immer wieder spannend, für was alles (schon fast moralisch überhöht) die Fürsorgepflicht so herhalten muss.

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