Autor Thema: Fürsorgepflicht muss auch gelten im Rahmen einer Versetzung  (Read 8090 times)

WasDennNun

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Bin gespannt was uns der TE erzählen wird, wie der RA es sieht, bzw. das Gericht.
Würde es reichen, wenn der Dienstherr darlegen kann, dass er den Posten aktuell nicht nachbesetzt bekommt und daher keine Versetzung sinnvoll aus seiner Sicht ist.
Ich meine deswegen gibt es doch den Beamten, damit der AG planbarer mit seinen Personal umgehen kann.

Mask

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Naja der RA wird auf jeden Fall Erfolgsaussichten sehen, geht ja um seinen Auftrag  :D Das Gericht wird man abwarten müssen, hoffe der TE hält das ganze hier lebendig, ist ein Fall der jedem Beamten "passieren" kann und ein schönes Beispiel für das besondere Dienst und Treueverhältnis

Organisator

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Naja der RA wird auf jeden Fall Erfolgsaussichten sehen, geht ja um seinen Auftrag  :D Das Gericht wird man abwarten müssen, hoffe der TE hält das ganze hier lebendig, ist ein Fall der jedem Beamten "passieren" kann und ein schönes Beispiel für das besondere Dienst und Treueverhältnis

Nicht ganz so extrem, aber häufiger (und kaum angreifbar) ist die Verweigerung der Abordnung vor der Versetzung. Hier wäre man als Beamter richtig gekniffen.

Thomber

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Zwischenstand:

Gemäß formloser EMail der Personalverwaltung soll dem Wunsch auf Versetzung nun doch entsprochen werden.
(abwarten...)

Anwalt auf Standby für Eilverfahren... 


Sobald Neuigkeiten vorliegen, melde ich mich.   

Thomber

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Bescheid "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" ist ergangen.
Einzelfall ist damit erledigt.   Das grundsätzliche Problem, die Gefahr einer Ablehnung einer Versetzung für andere aber noch vorhanden.   Eine Gesetzesänderung wäre hier der zielführende Weg.    Da von unten, von uns aber nicht genug Support dafür kommt, mag jeder weiter alleine kämpfen...

FGL

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Das grundsätzliche Problem, die Gefahr einer Ablehnung einer Versetzung für andere aber noch vorhanden. Eine Gesetzesänderung wäre hier der zielführende Weg.
Ich sehe bereits kein "Problem". Es ist ein Feature des Beamtentums. Wer sich dieser "Gefahr" nicht aussetzen möchte, darf eben keine Urkunde annehmen.

Thomber

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Nö, is kein "feature des Beamtentums". Ist neu und nur auf Grund des ja erst seit den 80er Jahren diskutieren Demographischen Wandels existent.  Und sich gegenseitig nicht die Butter auf dem Brot gönnen, hilft keinem, nur den da oben!  ;)   

FGL

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Nö, is kein "feature des Beamtentums". Ist neu und nur auf Grund des ja erst seit den 80er Jahren diskutieren Demographischen Wandels existent.
Wieso finden sich Regelungen dazu dann bereits im BRRG von 1957 und sogar dem Deutschen Beamtengesetzt von 1938?

xap

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Neumodischer Kram.