Autor Thema: Fürsorgepflicht muss auch gelten im Rahmen einer Versetzung  (Read 7894 times)

Thomber

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Grüße an/ins Forum!

Mich beschäftigt folgender Vorfall:

Verbeamtete Dienstkraft hat sich bei anderem Dienstherrn beworben und sich in einem Bewerbungsverfahren durchgesetzt.

Der Abteilungsleiter des neuen Dienstherrn ruft beim Abteilungsleiter des alten Dienstherrn an. Es wird vereinbart, dass die Kraft noch drei Monate bleiben muss und dann per "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" gehen darf.

"Ne Woche" später meldet sich die Personalverwaltung des alten Dienstherrn und schreibt, sinngemäß:  NEIN! Wir können auf kein Personal verzichten. Wir stimmen der Versetzung nicht zu...."

Tja, damit wäre dann der Lebenstraum der Dienstkraft wie eine Seifenblase geplatzt.  (Denn sie ist ü50 und ein Laufbahnwechsel wäre beim alten Dienstherrn jetzt sowieso nicht mehr möglich.)

Berufsbegleitdendes Studium usw. alles umsonst, wenn Dienstkraft an alter Stelle verbleiben muss.

Dazu gibt es auch eine Petition im Bundestag:
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung

Kennt Ihr solche Fälle. wo man jemanden den Aufstieg durch Ablehnung einer Versetzung kaputt gemacht hat? Fälle oder Rechtsprechung habe ich nicht gefunden.

Danke sehr im Voraus.


Alphonso

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Hm, ich kannte den Fall bei uns auch. Dort wollte man den Kollegen auch partout nicht abgeben. Am Ende ging dieses Thema einfach so viele Ebenen nach oben, bis man sich dann "geeinigt" hat.

Ansonsten ist der Beamte den gesetzlichen Regelungen zur Versetzung/Abordnung ausgeliefert.

Thomber

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Moin.

Der Fall liegt beim Anwalt. Wenn ich mehr höre, werde ich berichten.
Bin gespannt, ob die Fürsorgepflicht hier greift oder, ob man tatsächlich einen Beamten "klein halten" kann nach Belieben...

@llen einen schönen Wochenstart gewünscht!   :D

WasDennNun

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Unschön so was.

Anderseits gibt es doch das Konstrukt Beamtentum uA aus dem Grunde, dass der Dienstherr eine gesicherte im "beliebig" zur verfügungstehende und planbare Heerschar an "Arbeitskräften" hat, oder?

Wenn da der einzelne Beamte nach seinem Gusto hin und her springen kann, dann brauchen wir dieses Konstrukt doch noch weniger.

Das er hier möglicherweise die Arbeitskraft nicht optimal einsetzt ist eine andere Geschichte.

Tagelöhner

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Richtig erkannt, ein Nachteil des Berufsbeamtentums dem an anderer Stelle genug andere für die heutige Zeit einzigartige Privilegien entgegen stehen. Nur sollen aber einmal mehr eventuelle Nachteile umgangen werden, weil sie einfach nicht in den Kram passen.

Eine Reform des Berufsbeamtentums wäre in der heutigen Zeit mehr als angebracht. Die althergebrachten Grundsätze verkommen immer mehr zum Witz, über den keiner mehr lachen kann. Nachteile des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses reduzieren und im Gegenzug Privilegien reduzieren, das wäre ein konsequentes Reformvorhaben.

Außerdem immer wieder spannend, für was alles (schon fast moralisch überhöht) die Fürsorgepflicht so herhalten muss.
« Last Edit: 05.09.2022 08:25 von Tagelöhner »

Organisator

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für die heutige Zeit einzigartige Privilegien

die wären?

Tagelöhner

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für die heutige Zeit einzigartige Privilegien

die wären?

Als ob ich die Privilegien jetzt ernsthaft aufzählen muss, und diese Frage kommt dann auch noch von einem überzeugten Beamtenvertreter?  ;D

Wenigstens geht's hier amüsant zu.

Organisator

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für die heutige Zeit einzigartige Privilegien

die wären?

Als ob ich die Privilegien jetzt ernsthaft aufzählen muss, und diese Frage kommt dann auch noch von einem überzeugten Beamtenvertreter?  ;D

Wenigstens geht's hier amüsant zu.

Schade, dass du mir auf eine simple Frage nicht zu antworten vermagst.

Tagelöhner

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Über das Stöckchen dürfen andere springen. Dass die Frage aber scheinbar tatsächlich ernst gemeint scheint, macht die Sache nur noch skurriler und spricht wahrlich nicht für den Fragesteller.

Organisator

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Behauptungen aufzustellen, diese nicht begründen oder zumindest beschreiben zu wollen spricht aber für dich? Nunja, mit einfachen Worten gesagt - Vergiss es.

Tagelöhner

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Omnipräsente und in der heutigen Zeit für jedermann einfach recherchierbare Fakten zum Thema Vorteile/Privilegien des Berufsbeamtentums als schlichte Behauptungen abzuqualifizieren und das auch noch als bekennender Vertreter des Berufsbeamtentums, spricht aber definitiv nicht für Dich. Oder wird man als Beamter irgendwann derart "betriebsblind" für die Früchte, die der eigene Status mit sich bringt?  ;D

An Wahrnehmungsstörungen leiden jedenfalls viele Vertreter Deiner Zunft, das erlebe ich fast täglich in meinem beruflichen Umfeld.  ;D

Um es mit Deinen Worten an dieser Stelle aber abzuschließen - Vergiss es.

Organisator

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Omnipräsente und in der heutigen Zeit für jedermann einfach recherchierbare Fakten zum Thema Vorteile/Privilegien des Berufsbeamtentums als schlichte Behauptungen abzuqualifizieren und das auch noch als bekennender Vertreter des Berufsbeamtentums, spricht aber definitiv nicht für Dich. Oder wird man als Beamter irgendwann derart "betriebsblind" für die Früchte, die der eigene Status mit sich bringt?  ;D

An Wahrnehmungsstörungen leiden jedenfalls viele Vertreter Deiner Zunft, das erlebe ich fast täglich in meinem beruflichen Umfeld.  ;D

Um es mit Deinen Worten an dieser Stelle aber abzuschließen - Vergiss es.

1. Behauptungen sind Behauptungen, bis sie belegt werden. Allein schon um erkennen zu können, was aus deiner Sicht ein Privileg wäre.
2. Habe ich nie behauptet Beamter zu sein.
3. Oha, jetzt habe ich schon Wahrnehmungsstörungen? siehe 2.
4. Fehlende Argumente rauen den Ton
5. ich bin wohl zu schalig für einen Troll, entschuldige bitte.

Kimonbo

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Ich könnte mich jetzt in die Unterhaltung, welche Privilegen wir Beamte haben, gerne einschalten, aber das ist mir zu banal hahahaaa. Oder wer möchte , dass ich, Kimonbo, etwas dazu beitragen soll?

WasDennNun

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für die heutige Zeit einzigartige Privilegien

die wären?
Aktuell (theoretisch):
Eine dem Statusamt angemessene, lebenslange Alimentierung von sich und seiner Familie.

Hoffentlich bald, weil BVerG es "verlangt":
Ab dem 3. Kind eine Alimentierungserhöhung, die dem Grundbedürfnissen von diesem Kind entspricht, so dass der Beamte Netto für sich nicht weniger hat.

Sonst fällt mir nicht mehr ein, auf der Haben Seite des Beamten.

Matze1986

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Ich könnte mich jetzt in die Unterhaltung, welche Privilegen wir Beamte haben, gerne einschalten, aber das ist mir zu banal hahahaaa. Oder wer möchte , dass ich, Kimonbo, etwas dazu beitragen soll?

Ich...immer!!!!