Guten Tag,
folgende Konstellation, Land Niedersachsen, TV-L.
Ein Beschäftigter an der Hochschule A (NDS) ist für knapp 5 Jahre als WiMi, E13, beschäftigt (mit variierender Arbeitszeit). Bei Kündigung hat er Altersstufe 3 erreicht. Er nimmt an dieser Hochschule nach ca. 2 1/2 Jahren Pause (Beschäftigung im Verwaltungsbereich einer anderen Hochschule mit niedrigerer Entgeltgruppe) wieder eine Beschäftigung als WiMi, E13, auf (TZ 10%). Die Hochschule stuft ihn in Altersstufe 3 ein. Nachdem er dort 9 Monate beschäftigt ist, wechselt er an Hochschule B (ebenfalls NDS), erneut WiMi E13. Besteht bei Einstellung an dieser Hochschule ein Anspruch auf Altersstufe 3?