Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gehaltsangebot
JesuisSVA:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, über sie kann nicht verhandelt werden. Sie ergibt sich unmittelbar aus der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit aufgrund der tariflichen Regelungen. Die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur.
WasDennNun:
--- Zitat von: hahesc am 04.09.2022 10:20 ---Ich habe neu angefangen wie schon geschrieben und bei den Gehaltsverhandlungen habe ich die schon genannte Eingruppierung ausgehandelt. Welche Tätigkeit ist für mich in der Form nicht so interessant, da bei Vertragsverhandlungen wie schon gesagt verhandelt wird. An Vereinbarungen hat man sich zu halten oder seht ihr das etwa anders?
--- End quote ---
Wenn du außer/übertariflich bezahlt wirst kann das so sein.
Ansonsten gilt aus der Tätigkeit ergibt sich das Entgelt. Somit kann man nur über seine auszuübenden Tätigkeiten verhandeln, nicht jedoch über seine EG.
hahesc:
Ich habe auch gelesen, dass wenn man mehr als 6 Monate eine Tätigkeit die Höher Tarifiert ist ausübt hat man da Anrecht auf Anpassung. Bei der Anpassung Bsp. von 9a auf 10 Ausübung der Tätigkeit eine Anhebung von 9a auf 10 gemacht oder wird 9a und die Differenz zu 10 als Sonderzulage vergütet?
JesuisSVA:
Da bereits die Prämisse grundfalsch ist, ergibt die darauf aufbauende Frage keinen Sinn und bedarf somit keiner Antwort.
MoinMoin:
Wenn du es in einem Gerichtsurteil gelesen hat, dann mal her damit. Wenn du es in einem ver.di Beipackzettel gelesen hast, dann vergiss es.
Faktisch hat man keine Anspruch auf irgendeine Anpassung, wenn man "illegalerweise" andere Tätigkeiten ausübt, als die vom AG übertragenden.
Und umgekehrt hat man natürlich das Anrecht auf die Bezahlung, die der übertragenden Tätigkeiten entspricht.
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