Autor Thema: Gehaltsangebot  (Read 3868 times)

JesuisSVA

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Antw:Gehaltsangebot
« Antwort #15 am: 05.09.2022 08:22 »
Ach was, er wird § 13 TVÖD gelesen und, wie die meisten anderen ohne hinreichendes tarifliches Wissen, missverstanden haben.

hahesc

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Antw:Gehaltsangebot
« Antwort #16 am: 05.09.2022 08:31 »
Warum ist im öffentlichen Dienst viele dinge so kompliziert als in der freien Wirtschaft?
Mir kommt es so vor, wenn eine Frage gestellt wird erhält man die Antwort......das ist so und aus die Maus...Ich älter als dreimal sieben aber läuft immer noch nach dem alten Prinzip der öffentliche Dienst?


Ist es nicht richtig wie ich gefragt habe, dass man nach 6 Monaten Anrecht auf Anpassung der Bezüge hat sollte man eine höherwertige Tätigkeit ausüben?

JesuisSVA

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Antw:Gehaltsangebot
« Antwort #17 am: 05.09.2022 08:36 »
Warum ist im öffentlichen Dienst viele dinge so kompliziert als in der freien Wirtschaft?

Ich sehe keinen komplizierten Sachverhalt noch einen, der im öffentlichen Dienst komplizierter sei als in der Privatwirtschaft.

Zitat
Mir kommt es so vor, wenn eine Frage gestellt wird erhält man die Antwort......das ist so und aus die Maus...Ich älter als dreimal sieben aber läuft immer noch nach dem alten Prinzip der öffentliche Dienst?

Rechtliche Regelungen sind rechtliche Regelungen sind rechtliche Regelungen. Wem das nicht schmeckt, sei auf so wundervolle Fleckchen wie Transnistrien hingewiesen, wo das nicht so ist.

Zitat
Ist es nicht richtig wie ich gefragt habe, dass man nach 6 Monaten Anrecht auf Anpassung der Bezüge hat sollte man eine höherwertige Tätigkeit ausüben?

Das ist nicht richtig und das habe ich bereits mehr als deutlich gemacht.

Kat

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Antw:Gehaltsangebot
« Antwort #18 am: 05.09.2022 08:49 »
Als Tarifbeschäftigte/r bekommt man keine Bezüge.

Kaiser80

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Antw:Gehaltsangebot
« Antwort #19 am: 05.09.2022 09:44 »

Mir kommt es so vor, wenn eine Frage gestellt wird erhält man die Antwort......das ist so und aus die Maus...
Wenn es um tarifliche Fragen geht ist halt vieles abschließend geklärt.

Man merkt aber hier im Forum immer wieder (und vermehrt), dass Fragen gestellt werden, bei denen die Fragesteller selbst schon eine "vorgefertigte" Meinung/Antwort zu haben scheinen, diesen aber die tatsächlichen rechtlichen Antworten schlicht nicht passen. Dann sind die anderen alle doof und gemein und Tarifvertrag auch blöd.



JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Gehaltsangebot
« Antwort #20 am: 05.09.2022 12:50 »
Wahrscheinlich wurden von einem Personaler die Eingruppierungsregelungen falsch interpretiert.
Viele sind immer noch der Meinung, es bestünde noch eine Bewährungszeit und nach der Probezeit wird höhergruppiert.

Das ist einfach schlichtweg falsch.
Grundsätzlich ist man von Anfang an entsprechend seinen auszuübenden Tätigkeiten einzugrupieren.

Erst wenn sich an den Tätigkeiten etwas ändert, kann dies neu bewertet und gewertet werden.