Der GAP VBL+Rente ist nur dann nicht groß, wenn man früh und ununterbrochen als Ingenieur im ÖD gearbeitet hat.
Ich hatte hier doch vor Kurzem mal eine Rechnung dazu geschrieben. Kurzzusammenfassung nach 45 Arbeits-/Dienstjahren mit Lohnanpassungen auf Höhe der Inflation:
*) Pension: 71,x% des letzten Bruttos
*) gesetzl. Rente: ca. 47-49% des letzten Bruttos
*) VBL: 12% (bei Inflationsrate von 3%/Jahr) bis 20% (bei Inflationsrate von 1%/Jahr) vom letzten Brutto
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*) Summe GRV+VBL: ca. 63% des letzten Bruttolohns (beim mittleren Szenario von 2% Inflation pro Jahr) +- 6%
Das Szenario sieht jedoch vor, dass keine Gehaltssteigerungen o.Ä. außerhalb der Inflation vorliegen. Dass man also als Beschäftigter nicht in der Endstufe anfängt und ggf. später auch höhergruppiert wird, verschlechtert hier die Bilanz auf der Angestellten-Seite. Umgkehrt scheint aber, wenn ich das richtig verstanden habe, die VBL-Rentenzahlung steuerlich begünstigt zu werden, da sie nicht voll zu versteuern ist. Anders herum fällt aber bei gesetzlicher Pflegeversicherung z.B. der volle Beitragssatz an, ähnlich wie zur GKV, wobei hier zumindest ein gewisser Freibetrag gewährt wird.
Was also diese Vergleiche der Brutto-Renten-/Pensions-Bezüge dann netto bedeutet, kann ich nicht sagen.