Autor Thema: [Allg] Verbeamtung noch lohnenswert?  (Read 13221 times)

Fakon

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Antw:[Allg] Verbeamtung noch lohnenswert?
« Antwort #30 am: 12.09.2022 19:10 »
So ziemlich alles in deinem Post ist falsch. Weder kommt man mit der VBL+gRV auf das Niveau der Pension (theoretisch kann man in die Nähe kommen), noch reicht es im letzten Jahr vor der Pension befördert zu werden. Es gibt Länder, da muss man mindestens 2 Jahre das Amt begleiten.

Hm, dann bin ich wohl eine Ausnahme. Ich habe weit über 1000€ VBL Rente, und gRV ca. 2000€ .. Prognose bisher. Es ist auch fraglich wenn die ganzen Boomer Beamten in Rente gehen, ob da die 7x% Pension gehalten werden kann, ich vermute mal nicht...

Ja dann wird halt 2 Jahre vorher befördert, da finden sich immer Wege an entsprechend großen Behörden...

WasDennNun

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Antw:[Allg] Verbeamtung noch lohnenswert?
« Antwort #31 am: 12.09.2022 19:23 »
So ziemlich alles in deinem Post ist falsch. Weder kommt man mit der VBL+gRV auf das Niveau der Pension (theoretisch kann man in die Nähe kommen), noch reicht es im letzten Jahr vor der Pension befördert zu werden. Es gibt Länder, da muss man mindestens 2 Jahre das Amt begleiten.

Hm, dann bin ich wohl eine Ausnahme. Ich habe weit über 1000€ VBL Rente, und gRV ca. 2000€ .. Prognose bisher. Es ist auch fraglich wenn die ganzen Boomer Beamten in Rente gehen, ob da die 7x% Pension gehalten werden kann, ich vermute mal nicht...
Welche EG biste denn und seit wann zahlste ein?
Wer extern seine Ausbildung oder Studium macht, der kann so auf 5-10% weniger als vergleichbare Pension spekulieren.
Wer mit 18 schon öD ist und durchgängig dabei bleibt, da kann es in der Tat die Pensionshöhe erreichen.

armdran

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Antw:[Allg] Verbeamtung noch lohnenswert?
« Antwort #32 am: 12.09.2022 22:48 »
Hallo,
ich stand vor ein paar Monaten vor der selben Fragestellung allerdings mit anderen Vorausetzungen. Da ich den Schritt gegangen bin, helfen dir vielleicht folgende Infos:
Zitat
Ich bin aktuell (37 Jahre, verheiratet, 2 Kinder) im gD E10 (IT Bereich) tätig und würde durch Neubewertung meiner Stelle ab dem 01.01.2023 in die E11 Stufe 5
E11 Stufe 5 bedeutet 15 Jahre bzw 180 Monate anrechenbare Dienstzeit. Da du keinen klassischen Vorbereitungsdienst durchlaufen hast, werden davon 2.5 Jahre (30 Monate) abgezogen. Sofern keine weiteren anrechenbaren Zeiten, wie z.B.Wehrdienst dazu kommen, stehen für die Stufenberechnung 150 Monate zur Verfügung. Also 12 Jahre und 6 Monate.

Gemäß
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/stufen.html ergeben dann die 12 Jahre die von dir erwähnte Stufe 6.

Soweit so klar...
Da aber in der Stufe 9 die kleinste Einstiegstufe inzwischen die Stufe 3 ist, musst du auch erst ab dieser rechnen. Dann bist du in Stufe 7 (dafür sind 10 Jahre (120 Monate) weg) und stehst kurz vor der Stufe 8, welche du dann 6 Monate später bekommst.

Das die Stufenberechnung erst ab Stufe 3 beginnt, war meiner Personalerin nicht klar und ich musste sehr wehemend darauf hinweisen. Letztlich hat sie es aber eingesehen. :-)

Bei einer Höhergruppierung als Beamter behälst du im übrigen die bisher gesamten Zeiten und Stufen alle bei. Wirst du z.B. in die A10 befördert, läuft die Zeit bis zum nächsten Stufenanstieg einfach weiter. Auch wird man nicht zurückgestuft. Das ist deutlich besser als im TV-L.

Sofern du in NRW verbeamtet wirst (wie es in anderen Bundesländer ist, weiss ich nicht), ist auch das hier interessant:
Rückwirkende Erhöhung des Familienzuschlags ab dem zweiten Kind:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/nw-anpg-kinder

Verheiratet mit zwei Kindern heißt Familienzuschlag der Stufe 3. Dieser sollte sich ab kommenden Jahr je nach Mietstufe deines Wohnortes noch mal deutlich erhöhen. Das können grob gerne 300€ pro Monat sein.

Was kann ich dir noch mitgeben:
  • Wenn du spitz rechnen willst, bedenke das es kein Weihnachtsgeld gibt.
  • Zumindest in NRW musst du 41 statt 39:50 Stunden arbeiten.
  • Angenommen du willst doch wieder in die freie Wirtschaft, ist es nicht so leicht aus der PKV wieder raus zu kommen.
  • Du brauchst neben der PKV auch eine Pflegeversicherung. Ich bin 42 Jahre alt, Brillenträger und habe einen nicht operierten Bandscheibenvorfall. Bei 70% Beihilfe zahle ich für die PKV + Pflegeversicherung ca. 350€ bei der Barmenia.
  • Du bist ziemlich gebunden. Mal eben den Arbeitgeber wechseln ist nicht mehr.
  • Bezüglich der PKV habe ich mich von einem unabhängigen Berater beraten lassen. Der kann auch bei mehreren Krankenkassen eine anonyme Anfrage machen, so dass du nicht Gefahr läufst, wegen einer Vorerkrankung von einer PKV auf die schwarze Liste gesetzt zu werden.
  • Solltest du gesetzlich FREIWILLIG versichert sein, hast du zwei Monate Kündigungszeit beim Wechseln von er GKV zur PKV. Berücksichtigst du das nicht, bist du ggf. verbeamtet und darfst zwei Monate noch die vollen GKV Beiträge inklusive Arbeitgeberteil bezahlen. Sollte eine Verbeamtung mit noch unbekannten Starttermin im Raum stehen, kannst du sofort bei der GKV kündigen. Diese Kündigung wird erst durchgeführt, wenn deine GKV von deiner neuen PKV eine Bestätigung erhält. Salop gesagt, solltest du bei einer anstehenden Verbeamtung einfach alle zwei Monate kündigen, bis es tatsächlich passiert. Bist du gesetzlich Plichtversichert kannst du einfach von der GKV zur PKV wechseln ohne irgendwelche Zeiten einhalten zu müssen. Das ist deutlich besser geregelt!

So, ich hoffe das ein oder andere ist hilfreich.













« Last Edit: 12.09.2022 22:55 von armdran »

Matze1986

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Antw:[Allg] Verbeamtung noch lohnenswert?
« Antwort #33 am: 13.09.2022 08:17 »
Da aber in der Stufe 9 die kleinste Einstiegstufe inzwischen die Stufe 3 ist, musst du auch erst ab dieser rechnen. Dann bist du in Stufe 7 (dafür sind 10 Jahre (120 Monate) weg) und stehst kurz vor der Stufe 8, welche du dann 6 Monate später bekommst.

Wo haben Sie denn diese Info her?

Bastel

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Antw:[Allg] Verbeamtung noch lohnenswert?
« Antwort #34 am: 13.09.2022 09:29 »
So ziemlich alles in deinem Post ist falsch. Weder kommt man mit der VBL+gRV auf das Niveau der Pension (theoretisch kann man in die Nähe kommen), noch reicht es im letzten Jahr vor der Pension befördert zu werden. Es gibt Länder, da muss man mindestens 2 Jahre das Amt begleiten.

Hm, dann bin ich wohl eine Ausnahme. Ich habe weit über 1000€ VBL Rente, und gRV ca. 2000€ .. Prognose bisher. Es ist auch fraglich wenn die ganzen Boomer Beamten in Rente gehen, ob da die 7x% Pension gehalten werden kann, ich vermute mal nicht...

Ja dann wird halt 2 Jahre vorher befördert, da finden sich immer Wege an entsprechend großen Behörden...

Für 1000€ VBL mit 67, muss ein heute 25 Jähriger im Schnitt 55k im Jahr bekommen. Dafür braucht man wohl locker die E11. Analog bekommt ein A11 Beamter maximal 3400€ Pension, ein A10er immerhin noch 3090 (alle Bund).

cyrix42

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Antw:[Allg] Verbeamtung noch lohnenswert?
« Antwort #35 am: 13.09.2022 21:05 »
Weder kommt man mit der VBL+gRV auf das Niveau der Pension (theoretisch kann man in die Nähe kommen),
Hm, dann bin ich wohl eine Ausnahme. Ich habe weit über 1000€ VBL Rente, und gRV ca. 2000€ .. Prognose bisher.

Die VBL-Renten-Höhe bezieht sich auf einen Auszahlungsbeginn ab wann? Also, wie stark muss dieser Absolut-Betrag abgezinst werden, um mit den noch steigenden Renten- und Pensions-Höhen vergleichbar zu werden?

Hier werden einfach Äpfel mit Birnen verglichen. Ein bisher bestehender Anspruch über 1000€ VBL-Rente bleibt in der Höhe unveränderlich, egal wie stark der Geldbetrag in der Zukunft durch Inflation noch entwertet wird, während auch zukünftig Renten und Pensionen zumindest näherungsweise mit der Inflationsrate angehoben werden...

WasDennNun

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Antw:[Allg] Verbeamtung noch lohnenswert?
« Antwort #36 am: 13.09.2022 21:12 »
Weder kommt man mit der VBL+gRV auf das Niveau der Pension (theoretisch kann man in die Nähe kommen),
Hm, dann bin ich wohl eine Ausnahme. Ich habe weit über 1000€ VBL Rente, und gRV ca. 2000€ .. Prognose bisher.

Die VBL-Renten-Höhe bezieht sich auf einen Auszahlungsbeginn ab wann? Also, wie stark muss dieser Absolut-Betrag abgezinst werden, um mit den noch steigenden Renten- und Pensions-Höhen vergleichbar zu werden?

Hier werden einfach Äpfel mit Birnen verglichen. Ein bisher bestehender Anspruch über 1000€ VBL-Rente bleibt in der Höhe unveränderlich, egal wie stark der Geldbetrag in der Zukunft durch Inflation noch entwertet wird, während auch zukünftig Renten und Pensionen zumindest näherungsweise mit der Inflationsrate angehoben werden...
Solange Fakon, einfach diese nicht nachvollziehbare Behauptung hinschreibt ist sie für mich
entweder eine Schutzbehauptung,
falsche Interpretation irgendwelcher Zahlen,
die Seltene Konstellation: Lehre öD und immer öD, schnell EG11+ seit Ende Lehre und somit 50 Jahre Einzahler Exoten Geschichte.
Die aber trotzdem evtl. weniger als Pension wäre, da der Pensionär einfach x Jahre früher seine (Teil)Freizeit genießen kann

armdran

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« Antwort #37 am: 14.09.2022 17:12 »
Da aber in der Stufe 9 die kleinste Einstiegstufe inzwischen die Stufe 3 ist, musst du auch erst ab dieser rechnen. Dann bist du in Stufe 7 (dafür sind 10 Jahre (120 Monate) weg) und stehst kurz vor der Stufe 8, welche du dann 6 Monate später bekommst.

Wo haben Sie denn diese Info her?

Die habe ich von hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=63520160805093234355
und dort dann die Anlage 06 bis 08

Dort stehen die Erfahrungsstufen mit Gültigkeit ab 1.1.2022. Somit fängt der Spass in der A10 mit Stufe 3 an.

Icke

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Antw:[Allg] Verbeamtung noch lohnenswert?
« Antwort #38 am: 14.09.2022 17:53 »

*) gesetzl. Rente: ca. 47-49% des letzten Bruttos


Das stimmt nicht, die gesetzliche Rente wird nicht aufgrund des letzten Bruttogehalts berechnet, sondern "resultiert aus Ihrem gesamten Versicherungsleben" (Zitat DRV-FAQ).

WasDennNun

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« Antwort #39 am: 14.09.2022 18:45 »
Der GAP VBL+Rente ist nur dann nicht groß, wenn man früh und ununterbrochen als Ingenieur im ÖD gearbeitet hat.

Ich hatte hier doch vor Kurzem mal eine Rechnung dazu geschrieben. Kurzzusammenfassung nach 45 Arbeits-/Dienstjahren mit Lohnanpassungen auf Höhe der Inflation:

*) Pension: 71,x% des letzten Bruttos

*) gesetzl. Rente: ca. 47-49% des letzten Bruttos
Habe mal bei meinem Bruder (im Kern so immer EG13er als WiMi, hat jetzt 30 jahre eingezahlt und dürfte noch 12 Jahre vor sich haben) den Rentenbescheid mir angeschaut:
Da steht:
2.266,77 € bei gleicher Einzahlung
2.580,00 € (1% Rentensteigerung)    
2.930,00 €  (2%)

Brutto EG13 ~5900
Netto ~3400

Weiß jemand was da dann als Netto Rente raus kommt? Netto Rente?
Und was Netto Pension raus kommt, die müssen doch voll versteuern oder?.
(Den scheiß auf Brutto, netto ist das Konto gefüllt)

cyrix42

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« Antwort #40 am: 14.09.2022 22:05 »

*) gesetzl. Rente: ca. 47-49% des letzten Bruttos


Das stimmt nicht, die gesetzliche Rente wird nicht aufgrund des letzten Bruttogehalts berechnet, sondern "resultiert aus Ihrem gesamten Versicherungsleben" (Zitat DRV-FAQ).

Ach ne... Und nun lies noch einmal nach, was es mit dem Begriff des Eck-Rentners und des Renten-Niveaus auf sich hat. Und wenn du damit durch bist, verstehst du die obige Rechnung.

cyrix42

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« Antwort #41 am: 14.09.2022 22:23 »
Habe mal bei meinem Bruder (im Kern so immer EG13er als WiMi, hat jetzt 30 jahre eingezahlt und dürfte noch 12 Jahre vor sich haben) den Rentenbescheid mir angeschaut:
Da steht:
2.266,77 € bei gleicher Einzahlung
2.580,00 € (1% Rentensteigerung)    
2.930,00 €  (2%)

Brutto EG13 ~5900
Netto ~3400

Weiß jemand was da dann als Netto Rente raus kommt? Netto Rente?
Und was Netto Pension raus kommt, die müssen doch voll versteuern oder?.
(Den scheiß auf Brutto, netto ist das Konto gefüllt)

Naja, die zukünftige Entwicklung von Einkommensteuer- und Sozialversicherungssätzen vorhersagen zu wollen, ist doch schon recht viel Glaskugel-Leserei.

Wenn man vom Status Quo ausgeht und annimmt, dass sich die Einkommensteuer so entwickelt wie die Inflation (aka "keine kalte Progression"), so wird bei einem Jahres-Brutto von 12*2,27k€ für einen Alleinstehenden ohne weitere steuerlich geltend gemachten Abzüge ein Durchschnittssteuersatz von ca. 15% fällig. Hinzu kämen 7% AN-Anteil für die GKV und ca. 1,5% für die Plegeversicherung. Insgesamt gibt es also Abzüge von ca. 20-25%, je nach genauer Höhe der Brutto-Rente. (Hierbei habe ich aber die volle Versteuerung der Rente angenommen. Das soll zwar Stand jetzt erst ab 2040 greifen. Bis dahin wird der steuerfreie rentenanteil aber immer weiter abgeschmolzen, sodass davon in 12 Jahren auch nicht mehr so viel übrig sein sollte, als dass ich die Rechnung damit verkomplizieren wollte.

Schlussendlich läge man, setzt man weiterhin Lohn- und Rentensteigerungen auf Inflationsniveau voraus, bei einer Netto-Rente mit der gleichen Kaufkraft wie derzeit ca. 2,27k* (0,75 bis 0,8), also ca. 1,7k bis 1,8k; oder etwa 50% bis 53% vom derzeitigen Netto-Gehalt.

(Hinweis: Oben hatte ich eine Brutto-Rechnung aufgemacht. Durch den progressiven Verlauf der Einkommensteuer  gilt beim Vergleich von Brutto-Rente zu Brutto-Lohn und Netto-Rente zu Netto-Lohn, dass das zweitgenannte Verhältnis leicht besser ist, eben weil der Durchschnittssteuersatz auf die geringere Brutto-Rente niedriger ist als beim Brutto-Lohn, also weniger Abzüge vorliegen.)

Die Höhe der Netto-Pension für A13 nach Abzug von PKV sollte aber eher jemand ausrechnen, der davon mehr versteht, insbesondere, was die Beihilfe-Höhe für Pensionäre angeht...

WasDennNun

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« Antwort #42 am: 14.09.2022 22:26 »

*) gesetzl. Rente: ca. 47-49% des letzten Bruttos


Das stimmt nicht, die gesetzliche Rente wird nicht aufgrund des letzten Bruttogehalts berechnet, sondern "resultiert aus Ihrem gesamten Versicherungsleben" (Zitat DRV-FAQ).

Ach ne... Und nun lies noch einmal nach, was es mit dem Begriff des Eck-Rentners und des Renten-Niveaus auf sich hat. Und wenn du damit durch bist, verstehst du die obige Rechnung.
Und der Eckpensionär bekommt
*) Pension: 71,x% des letzten Bruttos

Oder einfach nur die meisten Pensionäre?

Wenn man Pensionäre und Rentner miteinander vergleicht, dann sollte man vergleichbare Gruppen nehmen.
Also Gesamtheit der Rentner und Gesamtheit der Pensionäre (was ein Schwachsinnsvergleich wäre, aber nun denn)
und dann kommt man nicht auf 71,x% des letzten Bruttos bei den Pensionären.

Es ist aber so, dass "Studierte" wegen späten eintritt in öD (so mit 25) natürlich eine geringere Rente haben und gegenüber den Pensionären abfallen. Jeweils 40-45 Jahre Einzahler,
während Menschen die eine Lehre (im öD) gemacht haben, da schon wesentlich besser im Vergleich stehen.

cyrix42

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« Antwort #43 am: 14.09.2022 22:35 »
Es ist aber so, dass "Studierte" wegen späten eintritt in öD (so mit 25) natürlich eine geringere Rente haben und gegenüber den Pensionären abfallen. Jeweils 40-45 Jahre Einzahler,
während Menschen die eine Lehre (im öD) gemacht haben, da schon wesentlich besser im Vergleich stehen.

Ich bin in meiner Modellrechnung von 45 Arbeits- bzw. Dienstjahren und Lohnsteigerungen auf Inflationsniveau ausgegangen. Die absolute Höhe des Verdiensts ist dann dabei egal. Das Szenario besagt aber, dass der berechnete AN von Beginn an in der Enfstufe seiner EG, die er am Ende seines Berufslebens erreicht hat, war. Da das offenbar nicht der Realität entspricht, sind die Zahlen für die AN-Seite noch entsprechend abzuwerten. (Allerdings ist man -- von Höherstufungen einmal abgesehen -- auch die längste Zeit des Berufslebens -- sofern man es ausschließlich im öD absolviert -- in der Endstufe, d.h., so groß ist der dadurch gemachte Fehler nicht.) Die Lücke zwischen Rente und Pension ist also tatsächlich größer als die entsprechend des Szenarios ermittelten Zahlenwerte. (Wenn auch wohl nicht viel.)

WasDennNun

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« Antwort #44 am: 14.09.2022 22:36 »

Naja, die zukünftige Entwicklung von Einkommensteuer- und Sozialversicherungssätzen vorhersagen zu wollen, ist doch schon recht viel Glaskugel-Leserei.
Fein, dann ist das Thema damit beendet, weil wir auch die Pensionshöhe somit nicht erkugeln können....
 8)
Zitat
Wenn man vom Status Quo ausgeht und annimmt, dass sich die Einkommensteuer so entwickelt wie die Inflation (aka "keine kalte Progression"), so wird bei einem Jahres-Brutto von 12*2,27k€ für einen Alleinstehenden ohne weitere steuerlich geltend gemachten Abzüge ein Durchschnittssteuersatz von ca. 15% fällig.

 Hinzu kämen 7% AN-Anteil für die GKV und ca. 1,5% für die Plegeversicherung. Insgesamt gibt es also Abzüge von ca. 20-25%, je nach genauer Höhe der Brutto-Rente. (Hierbei habe ich aber die volle Versteuerung der Rente angenommen. Das soll zwar Stand jetzt erst ab 2040 greifen.
Sind wohl 5% Rentenfreibetrag wenn man in 12 Jahren in Rente geht. wenn ich es richtig erinnere...
Zitat
Bis dahin wird der steuerfreie rentenanteil aber immer weiter abgeschmolzen, sodass davon in 12 Jahren auch nicht mehr so viel übrig sein sollte, als dass ich die Rechnung damit verkomplizieren wollte.

Schlussendlich läge man, setzt man weiterhin Lohn- und Rentensteigerungen auf Inflationsniveau voraus, bei einer Netto-Rente mit der gleichen Kaufkraft wie derzeit ca. 2,27k* (0,75 bis 0,8), also ca. 1,7k bis 1,8k; oder etwa 50% bis 53% vom derzeitigen Netto-Gehalt.

(Hinweis: Oben hatte ich eine Brutto-Rechnung aufgemacht. Durch den progressiven Verlauf der Einkommensteuer  gilt beim Vergleich von Brutto-Rente zu Brutto-Lohn und Netto-Rente zu Netto-Lohn, dass das zweitgenannte Verhältnis leicht besser ist, eben weil der Durchschnittssteuersatz auf die geringere Brutto-Rente niedriger ist als beim Brutto-Lohn, also weniger Abzüge vorliegen.)

Die Höhe der Netto-Pension für A13 nach Abzug von PKV sollte aber eher jemand ausrechnen, der davon mehr versteht, insbesondere, was die Beihilfe-Höhe für Pensionäre angeht...