Hallo,
ich stand vor ein paar Monaten vor der selben Fragestellung allerdings mit anderen Vorausetzungen. Da ich den Schritt gegangen bin, helfen dir vielleicht folgende Infos:
Ich bin aktuell (37 Jahre, verheiratet, 2 Kinder) im gD E10 (IT Bereich) tätig und würde durch Neubewertung meiner Stelle ab dem 01.01.2023 in die E11 Stufe 5
E11 Stufe 5 bedeutet 15 Jahre bzw 180 Monate anrechenbare Dienstzeit. Da du keinen klassischen Vorbereitungsdienst durchlaufen hast, werden davon 2.5 Jahre (30 Monate) abgezogen. Sofern keine weiteren anrechenbaren Zeiten, wie z.B.Wehrdienst dazu kommen, stehen für die Stufenberechnung 150 Monate zur Verfügung. Also 12 Jahre und 6 Monate.
Gemäß
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/stufen.html ergeben dann die 12 Jahre die von dir erwähnte Stufe 6.
Soweit so klar...
Da aber in der Stufe 9 die kleinste Einstiegstufe inzwischen die Stufe 3 ist, musst du auch erst ab dieser rechnen. Dann bist du in Stufe 7 (dafür sind 10 Jahre (120 Monate) weg) und stehst kurz vor der Stufe 8, welche du dann 6 Monate später bekommst.
Das die Stufenberechnung erst ab Stufe 3 beginnt, war meiner Personalerin nicht klar und ich musste sehr wehemend darauf hinweisen. Letztlich hat sie es aber eingesehen. :-)
Bei einer Höhergruppierung als Beamter behälst du im übrigen die bisher gesamten Zeiten und Stufen alle bei. Wirst du z.B. in die A10 befördert, läuft die Zeit bis zum nächsten Stufenanstieg einfach weiter. Auch wird man nicht zurückgestuft. Das ist deutlich besser als im TV-L.
Sofern du in NRW verbeamtet wirst (wie es in anderen Bundesländer ist, weiss ich nicht), ist auch das hier interessant:
Rückwirkende Erhöhung des Familienzuschlags ab dem zweiten Kind:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/nw-anpg-kinderVerheiratet mit zwei Kindern heißt Familienzuschlag der Stufe 3. Dieser sollte sich ab kommenden Jahr je nach Mietstufe deines Wohnortes noch mal deutlich erhöhen. Das können grob gerne 300€ pro Monat sein.
Was kann ich dir noch mitgeben:
- Wenn du spitz rechnen willst, bedenke das es kein Weihnachtsgeld gibt.
- Zumindest in NRW musst du 41 statt 39:50 Stunden arbeiten.
- Angenommen du willst doch wieder in die freie Wirtschaft, ist es nicht so leicht aus der PKV wieder raus zu kommen.
- Du brauchst neben der PKV auch eine Pflegeversicherung. Ich bin 42 Jahre alt, Brillenträger und habe einen nicht operierten Bandscheibenvorfall. Bei 70% Beihilfe zahle ich für die PKV + Pflegeversicherung ca. 350€ bei der Barmenia.
- Du bist ziemlich gebunden. Mal eben den Arbeitgeber wechseln ist nicht mehr.
- Bezüglich der PKV habe ich mich von einem unabhängigen Berater beraten lassen. Der kann auch bei mehreren Krankenkassen eine anonyme Anfrage machen, so dass du nicht Gefahr läufst, wegen einer Vorerkrankung von einer PKV auf die schwarze Liste gesetzt zu werden.
- Solltest du gesetzlich FREIWILLIG versichert sein, hast du zwei Monate Kündigungszeit beim Wechseln von er GKV zur PKV. Berücksichtigst du das nicht, bist du ggf. verbeamtet und darfst zwei Monate noch die vollen GKV Beiträge inklusive Arbeitgeberteil bezahlen. Sollte eine Verbeamtung mit noch unbekannten Starttermin im Raum stehen, kannst du sofort bei der GKV kündigen. Diese Kündigung wird erst durchgeführt, wenn deine GKV von deiner neuen PKV eine Bestätigung erhält. Salop gesagt, solltest du bei einer anstehenden Verbeamtung einfach alle zwei Monate kündigen, bis es tatsächlich passiert. Bist du gesetzlich Plichtversichert kannst du einfach von der GKV zur PKV wechseln ohne irgendwelche Zeiten einhalten zu müssen. Das ist deutlich besser geregelt!
So, ich hoffe das ein oder andere ist hilfreich.