Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
2 TV-H Verträge zeitgleich
Tarifler89:
Hallo an alle :)
Ich bin über einen TV-H vollzeitbeschäftigt (40 Stunden) bei der Polizei. Dadurch, dass ich in Gleitzeit arbeite, würde ich gerne noch einer Nebenbeschäftigung als Lehrer nachgehen. Das wäre auch über einen TV-H Vertrag mit 6-8 Wochenstunden. Dieser würde nicht mehr unter die geringfügige Beschäftigung fallen, da über 450 Euro Verdienst.
Der Arbeitgeber - das Land Hessen - ist also der Gleiche, die Tätigkeiten stehen jedoch nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang.
Jetzt zu meiner Frage: Muss die Nebenbeschäftigung dann über die Lohnsteuerklasse 6 laufen?
JesuisSVA:
Auch wenn es arbeits- und tarifrechtlich möglich ist, zwei Arbeitsverhältnisse zum selben Arbeitgeber zu begründen, werden diese steuer- und sozialversicherungsrechtlich als eines behandelt.
Tarifler89:
Danke und wie würde ich demnach mein Gehalt errechnen? 100 % Bruttogehalt der HB + 20% Bruttogehalt der NB und das zusammen mit den Abzügen der Steuerklasse 1?
Wenn ich es so rechne, habe ich mehr raus, wenn ich die NB über Lohnsteuerklasse 6 laufen lasse ???
JesuisSVA:
Ich gehe mal davon aus, dass Du Dein Nettogehalt errechnen möchtest, wenn Du fragst, wie Du Dein Gehalt errechnen könntest. Dazu gibst Du einfach das Gesamtbrutto in einem entsprechenden Rechner ein.
Tarifler89:
hmm kommt mir vor als hätte ich einen Nachteil. Dadurch dass es zusammengefasst wird, habe ich weniger Netto, als wenn ich den zweiten Job über die Steuerklasse 6 laufen lasse?
Müsste es nicht eher ein Vorteil sein bei einem Arbeitgeber angestellt zu sein?
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