Da der Zahnarzt selbst angeboten hat, dass du die Rechnung kürzen darfst, würde ich es in diesem Sonderfall machen, wie von Organisator vorgeschlagen. Und danach definitiv den Zahnarzt wechseln.
Grundsätzlich sollte dir für die Zukunft allerdings bewusst sein, dass du mit dem Behandlungsvertrag grundsätzlich den Betrag schuldest, den der Zahnarzt abrechnet. Und zwar unabhängig davon, wie die Beihilfe oder die PKV den Sachverhalt beurteilt. Einwendungen gegen die Rechnung gehen dann erstmal auf dein persönliches Risiko, sprich: Mahnverfahren und ggf. gerichtliche Auseinandersetzung oder den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen.
Bei vorhersehbar teuren Behandlungen empfiehlt es sich daher, vor Abschluss des Behandlungsvertrags durch den Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Darin sind bereits die Abrechnungssätze enthalten, die du vorab überprüfen (lassen) kannst. Manche Beihilferichtlinien verlangen sogar dieses Vorgehen und setzen voraus, dass der Beihilfestelle vor Beginn der Behandlung ein Heil-und Kostenplan zur Prüfung vorgelegt wird, üblicherweise bei Zahnersatz.