Autor Thema: [NW] Probezeit und Elternzeit  (Read 3095 times)

MeiLa95

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[NW] Probezeit und Elternzeit
« am: 05.09.2022 08:04 »
Hallo zusammen,

ich bin Beamtin auf Probe in NRW (beim Gericht) und habe jetzt ein Jahr von insgesamt drei Jahren Probezeit hinter mir. Diese endet somit im Herbst 2024. Wie sieht das aus, wenn ich vor Ablauf der Probezeit, beispielsweise im Sommer 2024, also kurz vor Ablauf der Probezeit in Mutterschutz/Elternzeit gehe ? Wird dann beispielsweise, wenn dann noch 4 Monate gefehlt haben bis zum Ende der Probezeit, diese komplett angehalten und läuft dann erst weiter, wenn ich nach einem Jahr Elternzeit zurück komme oder läuft diese doch normal weiter, weil ich die Probezeit fast geschafft habe? Ich habe dazu leider nichts passendes gefunden. 
« Last Edit: 07.09.2022 02:21 von Admin2 »

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:Probezeit und Elternzeit
« Antwort #1 am: 05.09.2022 08:43 »
Verlängerung und Fehlzeiten
Kann die Bewährung oder Eignung innerhalb der Probezeit nicht festgestellt werden, ist eine Verlängerung gesetzlich möglich. Die Probezeit kann um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Die maximale Probezeit beträgt somit fünf Jahre. Fehlzeiten wegen Krankheit, Beurlaubung oder Elternzeit von insgesamt mehr als drei Monaten werden nicht als geleistete Probezeit gewertet und führen zu deren Verlängerung.


Fehlzeiten werden je nach Personalstelle zusammengerechnet, z.B. Elternzeit 4 Monate und 20 Tage Krankheit während der Probezeit verlängern die Probezeit um den Zeitraum.