Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung IT EG12

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WasDennNun:

--- Zitat von: drhouse am 05.09.2022 13:41 ---Alles klar, dann hatte ich damit Recht und kann mich jetzt mit den Personalern rumschlagen....
Super.


Danke erstmal!

--- End quote ---
aber rechtssicher wg paragraph 37 dein Entgelt einfordern.
und dann rumschlagen oder das Gericht bemühen.

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