Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Nach Urlaub krank gemeldet, Attest notwendig?
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raimund88:
Hallo,
wenn man nach Urlaub am ersten Tag krank ist, muss dann ein Attest eingereicht werden? Würde leider für mich Sinn machen, da man ja ab dem 4. Tag (inkl. Wochenende) eines einreichen muss und ich ja das letzte mal vor Wochen gearbeitet habe.
Finde dazu leider nichts im Internet.. Danke schon mal! VG
JesuisSVA:
Maßgeblich für die gesetzliche Vorlagepflicht der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit aus § 5 Abs. 1 EntgFG ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht die Dauer der Abwesenheit.
raimund88:
d.h. 2 Wochen Urlaub vorangegangen sind irrelevant, wenn ich nur heute krankgemeldet war und morgen wieder zur Arbeit erscheine (Sa, So, Mo = 3 Tage) und ich benötige kein Attest?
Das wäre schon gut. Bitte bestätigen.. Danke!!!
JesuisSVA:
Sofern der Arbeitgeber nicht von seinem Recht nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG Gebrauch gemacht hat, ist das zutreffend.
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