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Ärger bei der Einstellung als Anwärter mit Papieren (Dokumenten)
Kieler Nordstern:
--- Zitat von: Kieler Nordstern am 06.09.2022 14:58 ---Es wird Ende September zum "Show Down" kommen, denn ich tendiere dazu der Person zu raten, es darauf ankommen zu lassen bei der Begrüßungs- und Ernennungsfeier. Die Person soll weder die "originale" Einbürgerungsurkunde noch erneut die beglaubigte Übersetzung vorlegen. Es geht mir dabei ums Prinzip. Die Person hat die vorbehaltliche Einstellungszusage sicher und ebenso liegen alle geforderten Dokumente vor. Überdies erfüllt die Person die beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Ich denke auch, dass nicht die ganze Abteilung über diesen "Sonderweg" informiert ist, sondern der Zuständige sich profilieren will.
Es ist wichtig zu betonen, mir geht es darum, dass die Behörde mit zweierlei Maß misst und aber eine Behörde sollte alle (Anwärter) gleich behandeln und ebenso die Dokumente. Die Behörde bekleckert sich nicht gerade mit Ruhm, wenn man einen Nachwuchs, also zukünftigen Kollegen, so empfängt oder (unnötig) schikaniert. Aus diesem Zeitalter sollten wir draußen sein, wo wir Neuankömmling unnötig Steine in die Wege legen müssen. Die Person hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Ich werde es euch in 2-3. Wochen wissen lassen, was daraus wurde. Vielen Dank für die zahlreichen Reaktionen. Es ist wichtig, dass wir uns für andere einsetzen - auch wenn wir nicht direkt betroffen sind.
--- End quote ---
Ich wollte euch über den Ausgang der vertrackten Situation unterrichten, also wie der Fall ausgegangen ist. Ich habe mich für den Mittelweg entschieden und rat der Person, die geforderten Dokumente vorsorglich mitzunehmen aber nur bei expliziter Aufforderung diese dann vorzulegen. Es lief alles glatt :). Die Person hat die Urkunde erhalten und ist mega-glücklich, dass alles wunderbar geklappt hat.
ENDE
Mask:
Der einzige, der hier eine vertrackte Situation gesehen hast, warst du selbst. Der Rest konnte kein Fehlverhalten der Behörde erkennen.
Amtsschimmel:
Und, wurde er zur Vorlage aufgefordert?
--- Zitat von: Kieler Nordstern am 15.10.2022 18:57 ---
--- Zitat von: Kieler Nordstern am 06.09.2022 14:58 ---Es wird Ende September zum "Show Down" kommen, denn ich tendiere dazu der Person zu raten, es darauf ankommen zu lassen bei der Begrüßungs- und Ernennungsfeier. Die Person soll weder die "originale" Einbürgerungsurkunde noch erneut die beglaubigte Übersetzung vorlegen. Es geht mir dabei ums Prinzip. Die Person hat die vorbehaltliche Einstellungszusage sicher und ebenso liegen alle geforderten Dokumente vor. Überdies erfüllt die Person die beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Ich denke auch, dass nicht die ganze Abteilung über diesen "Sonderweg" informiert ist, sondern der Zuständige sich profilieren will.
Es ist wichtig zu betonen, mir geht es darum, dass die Behörde mit zweierlei Maß misst und aber eine Behörde sollte alle (Anwärter) gleich behandeln und ebenso die Dokumente. Die Behörde bekleckert sich nicht gerade mit Ruhm, wenn man einen Nachwuchs, also zukünftigen Kollegen, so empfängt oder (unnötig) schikaniert. Aus diesem Zeitalter sollten wir draußen sein, wo wir Neuankömmling unnötig Steine in die Wege legen müssen. Die Person hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Ich werde es euch in 2-3. Wochen wissen lassen, was daraus wurde. Vielen Dank für die zahlreichen Reaktionen. Es ist wichtig, dass wir uns für andere einsetzen - auch wenn wir nicht direkt betroffen sind.
--- End quote ---
Ich wollte euch über den Ausgang der vertrackten Situation unterrichten, also wie der Fall ausgegangen ist. Ich habe mich für den Mittelweg entschieden und rat der Person, die geforderten Dokumente vorsorglich mitzunehmen aber nur bei expliziter Aufforderung diese dann vorzulegen. Es lief alles glatt :). Die Person hat die Urkunde erhalten und ist mega-glücklich, dass alles wunderbar geklappt hat.
ENDE
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Kieler Nordstern:
--- Zitat von: Amtsschimmel am 15.10.2022 21:32 ---Und, wurde er zur Vorlage aufgefordert?
--- Zitat von: Kieler Nordstern am 15.10.2022 18:57 ---
--- Zitat von: Kieler Nordstern am 06.09.2022 14:58 ---Es wird Ende September zum "Show Down" kommen, denn ich tendiere dazu der Person zu raten, es darauf ankommen zu lassen bei der Begrüßungs- und Ernennungsfeier. Die Person soll weder die "originale" Einbürgerungsurkunde noch erneut die beglaubigte Übersetzung vorlegen. Es geht mir dabei ums Prinzip. Die Person hat die vorbehaltliche Einstellungszusage sicher und ebenso liegen alle geforderten Dokumente vor. Überdies erfüllt die Person die beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Ich denke auch, dass nicht die ganze Abteilung über diesen "Sonderweg" informiert ist, sondern der Zuständige sich profilieren will.
Es ist wichtig zu betonen, mir geht es darum, dass die Behörde mit zweierlei Maß misst und aber eine Behörde sollte alle (Anwärter) gleich behandeln und ebenso die Dokumente. Die Behörde bekleckert sich nicht gerade mit Ruhm, wenn man einen Nachwuchs, also zukünftigen Kollegen, so empfängt oder (unnötig) schikaniert. Aus diesem Zeitalter sollten wir draußen sein, wo wir Neuankömmling unnötig Steine in die Wege legen müssen. Die Person hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Ich werde es euch in 2-3. Wochen wissen lassen, was daraus wurde. Vielen Dank für die zahlreichen Reaktionen. Es ist wichtig, dass wir uns für andere einsetzen - auch wenn wir nicht direkt betroffen sind.
--- End quote ---
Ich wollte euch über den Ausgang der vertrackten Situation unterrichten, also wie der Fall ausgegangen ist. Ich habe mich für den Mittelweg entschieden und rat der Person, die geforderten Dokumente vorsorglich mitzunehmen aber nur bei expliziter Aufforderung diese dann vorzulegen. Es lief alles glatt :). Die Person hat die Urkunde erhalten und ist mega-glücklich, dass alles wunderbar geklappt hat.
ENDE
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Ja, die Person wurde aufgefordert. Die Person war, dann glücklich die Dokumente vorlegen zu können. Aber es überwog mehr die Glücklichkeit endlich die Urkunde zu haben. Der Vorgang der Behörde empfinde ich nach wie vor merkwürdig aber man kann es nicht mehr rückgängig machen. So erfreue ich mich eher über unser neues Personal.
Amtsschimmel:
--- Zitat von: Kieler Nordstern am 16.10.2022 16:24 ---Ja, die Person wurde aufgefordert. Die Person war, dann glücklich die Dokumente vorlegen zu können. Aber es überwog mehr die Glücklichkeit endlich die Urkunde zu haben. Der Vorgang der Behörde empfinde ich nach wie vor merkwürdig aber man kann es nicht mehr rückgängig machen. So erfreue ich mich eher über unser neues Personal.
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Dann war das nicht wirklich ein Mittelweg. Die Person wurde zum Mitbringen und zur Vorlage der Unterlagen aufgefordert und ist dem gefolgt.
Das Drama drum herum fand in deinem Kopf statt. Ich meine das nun wirklich nicht negativ, aber da solltest du schon Kosten-Nutzen reflektieren, selbst wenn du von einem behördlichen Fehlverhalten ausgehst - was ich nicht erkennen kann.
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